Die vorliegende Richtlinie ENSI-G08 regelt für die systematischen Sicherheitsbewertungen Umfang und Vorgehen.
Mit den systematischen Sicherheitsbewertungen werden durch die Analyse aller in der Bewertungsperiode festgestellten Sachverhalte die folgenden Ziele verfolgt:
a. Bewertung des betrieblichen Gesamtsicherheitsstatus und daraus abgeleitet die Festlegung von Massnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Anlagensicherheit (Art. 33 Abs. 1 Bst. a KEV)
b. Bewertung des betrieblichen Sicherheitsstatus in den gemäss Art. 33 Abs. 1 Bst. b bis e KEV geforderten Gebieten und daraus abgeleitet die Festlegung von Massnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheit
c. Bewertung der Änderungen an der Anlage respektive von Aufbau- und Ablauforganisation hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Anlagensicherheit insgesamt und die Sicherheit in den gemäss Art. 33 KEV geforderten Teilgebieten, einschliesslich Überprüfung und Nachverfolgung des Erfolgs der Änderungen
d. frühzeitiges Erkennen von Mustern und Trends, welche auf eine Veränderung der Anlagensicherheit hinweisen
Die öffentliche Anhörung für diese Richtlinie dauert bis zum 31. Oktober 2014.