Die Convention on Nuclear Safety CNS war das erste rechtliche Instrument im Bereich der Sicherheit von Kernkraftwerken auf internationaler Ebene. Zum Abschluss der diplomatischen Konferenz der Internationalen Atomenergieagentur IAEA im Juni 1994 in Wien sagte der damalige IAEA-Direktor Hans Blix: “The promotion of safety in nuclear installations is an important national and international objective. This Convention will give many well-known principles the force of law. It will also establish innovative mechanisms to help us ensure that the letters of this law translate into safe nuclear reality.”
Das internationale Übereinkommen über nukleare Sicherheit geht auf eine Resolution der IAEA General Conference aus dem Jahr 1993 zurück. Unter dem Eindruck der Ereignisse in Tschernobyl von 1986 wurden international verbindliche Sicherheitsstandards gefordert. Die Convention wurde schliesslich am 17. Juni 1994 unterschrieben und am 24. Oktober 1996 in Kraft gesetzt. Bis Mitte 2013 haben 76 Vertragsparteien das Abkommen unterzeichnet. In zehn Vertragsstaaten steht die Ratifikation der Convention noch aus.
Schweiz gehört zu Gründerstaaten
Die Schweiz hat die Konvention am 31. Oktober 1995 unterzeichnet, am 12. September 1996 ratifiziert und am 11. Dezember 1996 in Kraft gesetzt. Somit gehört die Schweiz zu den Gründerstaaten dieses Übereinkommens. Seit der ersten Durchführung der CNS-Konferenzen im Jahr 1999 nimmt sie an den alle drei Jahre stattfindenden Überprüfungskonferenzen in Wien teil.
Im Rahmen der CNS setzt sich die Schweiz für eine Stärkung der internationalen Sicherheitsanforderungen und für mehr Verbindlichkeit ein. Die Vertragsstaaten sollen künftig bei der Sicherheitsüberprüfung von Kernkraftwerken standortspezifische Gefährdungsannahmen verwenden, die dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Zudem sollen sie regelmässig die Auslegung und den Betrieb ihrer Kernkraftwerke sowie die Arbeit ihrer Aufsichtsbehörden durch internationale Experten überprüfen lassen. Die Länder sollen ihre Länderberichte sowie Überprüfungsergebnisse und Entscheide publizieren müssen.
Regelmässige Berichterstattung
Um die gesteckten Ziele zu erreichen, sind die Vertragsparteien respektive die Mitgliedsländer heute verpflichtet, die Grundsätze des 35 Artikel umfassenden Übereinkommens anzuwenden, alle drei Jahre einen Länderbericht zum Stand der Umsetzung der Forderungen aus dem Übereinkommen einzureichen und an den internationalen Überprüfungskonferenzen in Wien teilzunehmen. Der Länderbericht zum aktuellen Stand der Sicherheit muss jeweils rund ein halbes Jahr vor diesen Konferenzen beim Sekretariat der CNS bei der IAEA eingereicht werden.
Die Länderberichte müssen Auskunft geben über die vorgegebenen Themenbereiche:
- in Betrieb stehende Kernanlagen
- Gesetzgebung und behördliches Regelwerk
- nationale Aufsichtsbehörde
- Verantwortung des Bewilligungsinhabers respektive Betreibers
- Vorrang der Sicherheit
- finanzielle und personelle Ressourcen
- menschliche Faktoren
- Qualitätssicherung
- Sicherheitsbewertung
- Strahlenschutz
- Notfallschutz
- Standortwahl, Auslegung, Bau und Betrieb der Kernanlagen
Nächste Konferenz 2014
Die sechste reguläre Konferenz ist für das Frühjahr 2014 geplant. Die Schweiz wird nächste Woche den Länderbericht dazu bei der IAEA einreichen.
Weitere Informationen
- Freigabe “Desinfektion des KKL-Hauptkühlwassers: Vorversuche mit Chlordioxid” (PDF, 415 KB)
- Chronologie der Legionellenbekämpfung im Kernkraftwerk Leibstadt