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Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI
ENSI-G12/d Die vorliegende Richtlinie ENSI-G12 definiert Schutzzielfunktionen für den Strahlenschutz innerhalb des überwachten Betriebsareals in allen Betriebs- und Stilllegungsphasen und gilt im Aufsichtsbereich des ENSI für die Kernanlagen. Sie gilt zudem im Aufsichtsbereich des BAG oder der Suva für einzelne Betriebe, wenn sie oder Teile davon in deren Bewilligung als anwendbar erklärt werden. In Kapitel 4…
ENSI-G03/d Diese Richtlinie gilt für geologische Tiefenlager sowie die dazugehörigen Oberflächen- und Nebenzugangsanlagen. Ein geologisches Tiefenlager ist gemäss Art. 3 Bst. c des Kernenergiegesetzes vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1) eine Kernanlage zur Entsorgung von radioaktiven Abfällen im geologischen Untergrund, die verschlossen werden kann, sofern der dauernde Schutz von Mensch und Umwelt durch passive Barrieren sichergestellt wird.…
ENSI-G02/d Die übergeordneten Auslegungsgrundsätze für Kernkraftwerke sind in Art. 4 und 5 KEG sowie Art. 7 bis 10 KEV festgelegt. Für die in der Schweiz in Betrieb stehen-den Kernkraftwerke sind diese Auslegungsgrundsätze unter Beachtung von Art. 82 KEV umzusetzen. Die Richtlinie ENSI-G02 präzisiert diese Auslegungsgrundsätze für in Betrieb stehende Kernkraftwerke. Sie ist bei der sicherheitstechnischen…
ENSI-B03/d Die Richtlinie ENSI-B03 regelt die Anforderungen an die dem ENSI zu erstattenden Meldungen. Die Anforderungen an die periodische Berichterstattung der Kernanlagen sind Regelungsmaterie der Richtlinie ENSI-B02.
ENSI-B02/d Die Richtlinie ENSI-B02 regelt die Anforderungen an die periodische Berichterstat-tung der Kernanlagen. Sie konkretisiert die Anforderungen an Art, Inhalt, Darstel-lung und Anzahl der Berichte. Die Anforderungen an die Meldungen der Kernan-lagen sind Regelungsmaterie der Richtlinie ENSI-B03.
Am 13. Mai 2025 tauschten die österreichische und die schweizerische Delegation am jährlichen Zusammenkommen in Wien Informationen aus dem Bereich der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes aus.
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI publiziert sein revidiertes Organisationsreglement. Das Reglement legt im Detail die Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Organisation und Geschäftsführung des ENSI fest.
Das ENSI nahm vom 17. bis 28. März 2025 am achten Review-Meeting des Gemeinsamen Übereinkommens über die Sicherheit der Behandlung radioaktiver Abfälle (Joint Convention) teil. Der Schweizer Länderbericht erhielt eine «herausragende Leistung», dreimal eine «positive Beurteilung» und eine «Herausforderung».