Das ENSI hat die Richtlinie ENSI-B11 zur Planung und Durchführung von Notfallübungen überarbeitet. Die Neuausgabe wird die Ausgabe November 2007, Revision 1 vom 1. Januar 2013 ersetzen.
In der Richtlinie ENSI-B11 regelt das ENSI die Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Notfallübungen. Zusätzlich definiert es die Abwicklung der im Rahmen des radiologischen Notfallschutzes in der Umgebung der Kernanlagen durchzuführenden Gesamtnotfallübungen unter der Leitung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS) für die gemäss der Notfallschutzverordnung zur Teilnahme verpflichteten Kernanlagen.
Wichtige inhaltliche Änderungen betreffen die Ergänzungen hinsichtlich der im Mai 2016 eingeführten Notfallklassierung in der Schweiz durch eine Präzisierung der Übungsziele für ausgewählte Übungstypen, z. B. bei Werksnotfallübungen. Ferner wurden Erkenntnisse aus den Einsatzstrategien der Kernkraftwerke hinsichtlich zusätzlicher Notfallräume berücksichtigt, deren Beübung über neue Anforderungen geregelt wird.
Ausserdem hat das ENSI Präzisierungen vorgenommen. Beispielsweise wird für Kernkraftwerke die aktive Teilnahme an Gesamtnotfallübungen auf einen Zeitraum von maximal 16 Stunden begrenzt, um den sicheren Betrieb der Anlage auch während grosser Übungen zu gewährleisten.
Die Anhörung zum Entwurf der Neuausgabe der Richtlinie ENSI-B11 ist öffentlich und dauert bis zum 04. Oktober 2024.