Diese Richtlinie regelt die Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Notfallübungen. Zusätzlich definiert sie die Abwicklung der im Rahmen des radiologischen Notfallschutzes in der Umgebung der Kernanlagen durchzuführenden Gesamtnotfallübungen unter der Leitung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS) für die gemäss der Notfallschutzverordnung zur Teilnahme verpflichteten Kernanlagen.
Die Neuausgabe wird die Ausgabe von November 2007 ablösen. Die öffentliche Anhörung zum Entwurf dauert bis zum 04. Oktober 2024.