Foto: Das Hotlabor am Paul Scherrer Institut.
In seinem Gutachten von 2014 zum Sicherheitsbericht des Hotlabors hat das ENSI die Umsetzung von 37 Massnahmen gefordert. Per 31. Januar 2016 hatte das Hotlabor 32 dieser Forderungen vollständig erfüllt, inklusive denjenigen, welche das ENSI für die Erteilung der Betriebsbewilligung als wesentlich erachtete.
Drei Forderungen sind derzeit noch in Bearbeitung, zwei Forderungen können zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden. Basierend auf dieser Situation schlägt das ENSI im Addendum zum Gutachten von 2014 vier Auflagen vor, an welche die Betriebsbewilligung des Hotlabors gekoppelt sein sollte. Diese betreffen die maximalen Mengen von radioaktivem Material, eine periodische Überprüfung des Sicherheitsberichts, die Einhaltung des quellenbezogenen Dosisrichtwertes und die Immissionsüberwachung.
UVEK entscheidet über Weiterbetrieb
Seit 1965 besitzt das PSI die Bewilligung für den Betrieb des Hotlabors. 2005 beantragte das PSI beim Bundesamt für Energie BFE eine Erneuerung der Betriebsbewilligung. Als Aufsichtsbehörde ist es Aufgabe des ENSI, zu prüfen, ob das Hotlabor den Anforderungen in Bezug auf die nukleare Sicherheit genügt. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK entscheidet basierend auf dem Gutachten des ENSI, ob der Weiterbetrieb des Hotlabors bewilligt werden kann.