Das Hotlabor des Paul Scherrer Instituts PSI untersteht als Kernanlage der Kernenergie- und Strahlenschutzgesetzgebung. Mit Brief vom 27. Januar 2005 an das Bundesamt für Energie ersucht das PSI um eine Erneuerung der Betriebsbewilligung für das Hotlabor.
Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat als vom Gesetz bezeichnete Aufsichtsbehörde zu prüfen, ob das Hotlabor den gesetzlichen und behördlichen Anforderungen in Bezug auf die nukleare Sicherheit und Sicherung genügt.
Das vorliegende Gutachten stellt den Stand der Begutachtung des Hotlabors am 25. Juli 2012, an dem das ENSI die in den Kapiteln 3 bis 7 formulierten Forderungen verfügte, dar. Die Ausnahmen sind das Kapitel 8.2.6, in dem der Stand der Abarbeitung der Forderungen beim Gutachtenschlussdatum dargelegt wird, das Kapitel 8.2.7, in dem auf die Hinweise der Kommission für nukleare Sicherheit KNS eingegangen wird und das Kapitel 8.2.8, in dem die Schlussfolgerungen auf Basis aller bis zum Gutachtenschlussdatum vorliegender Erkenntnisse gezogen werden.
Die Beurteilung der Sicherung erfolgt in einem separaten Gutachten.