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ENSI nimmt Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Notfallschutz zur Kenntnis

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass zwei Personen aus Bern und Rosshäusern Anspruch auf eine beschwerdefähige Verfügung vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI haben. Diese hatten sie im Zusammenhang mit internen Notfallschutzmassnahmen im Kernkraftwerk Mühleberg gefordert. Das ENSI nimmt den Entscheid zur Kenntnis und prüft nun das weitere Vorgehen und einen allfälligen Weiterzug an das Bundesgericht.

Das ENSI hatte im Verfahren geltend gemacht, dass die beiden Personen keinen Anspruch auf die beantragte Verfügung haben. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun die Beschwerde der beiden Personen gutgeheissen. Es fordert das ENSI auf, die Sache materiell zu beurteilen. Zu den inhaltlichen Vorwürfen hat sich das Bundesverwaltungsgericht nicht geäussert.

Die Kläger werfen dem ENSI vor, mit der Kreditierung von vorbereiteten, internen Notfallschutzmassnahmen im Kernkraftwerk Mühleberg für den Nachweis der Beherrschung des 10’000-jährlichen Hochwassers das Konzept der gestaffelten Sicherheitsvorsorge verletzt zu haben. Das ENSI weist diesen Vorwurf zurück. Es stützt sich dabei auf internationale Vorgaben, was auch im Schlussbericht der Überprüfungsmission des Integrated Regulatory Review Service IRRS bestätigt wurde.

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