Das Kernkraftwerk Leibstadt (KKL) kann zukünftig seine Anlage mit einer maximalen thermischen Leistung von 3600 Megawatt betreiben. Bereits am 28. Oktober 1998 hatte der Bundesrat die gesamte, vierstufige Leistungserhöhung des KKL – abgestützt auf das Gutachten der HSK vom 6. März 1996 – bewilligt. Dabei legte er mehrere Bedingungen fest, u.a. auch dass die Erhöhung in vier Stufen zu erfolgen habe. Den Antrag für die Freigabe der vierten und letzten Stufe der Leistungserhöhung, das heisst auf 3600 Megawatt thermische Leistung respektive 114,7 Prozent der ursprünglichen Leistung, stellte das Kraftwerk im Juli 2001. Bei Erfüllung der behördlich festgelegten Bedingungen hat das Kernkraftwerk Anrecht auf die Freigabe der vom Bundesrat bewilligten Leistung.
Die HSK beurteilte unter anderem den Betriebsverlauf des Werks im Hinblick auf die Erfüllung der bundesrätlichen Verfügung sowie der Forderungen der HSK aus den Freigaben für die vorgängigen Leistungsstufen. Die HSK kam auf Grund ihrer Inspektionen, Prüfungen, Analysen und Bewertungen zum Schluss, dass die Voraussetzungen für die Freigabe dieser vierten und letzten Leistungsstufe erfüllt sind.