Der Inhaber einer Betriebsbewilligung für ein Kernkraftwerk hat nach Art. 34 Abs. 1 Kernenergieverordnung alle zehn Jahre eine umfassende Sicherheitsüberprüfung durchzuführen. Das Ziel dieser so genannten Periodischen Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) ist zu beurteilen, ob die nach Art. 4 Abs. 1 des Kernenergiegesetzes zu treffende Vorsorge ausreichend ist oder ob Nachrüstmassnahmen notwendig sind. Entsprechend der Richtlinie R 48 ist hierfür eine ganzheitliche sicherheitstechnische Beurteilung des Kernkraftwerks durchzuführen, die die Betriebserfahrung und den aktuellen Zustand des Kernkraftwerks umfasst. Die PSÜ stellt eine Ergänzung zur laufenden Aufsichtstätigkeit des ENSI dar.
Die unbefristete Betriebsbewilligung des KKL ist im Rahmen der beantragten Leistungserhöhung mit der bundesrätlichen Verfügung vom 28. Oktober 1998 letztmalig geändert worden. In diesem Zusammenhang fand auch die letzte umfassende Sicherheitsüberprüfung statt. Das Gutachten der damaligen Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen, dem heutigen ENSI, wurde im März 1996 publiziert. Ende 2006 reichte das KKL die Dokumente zur neuen PSÜ ein, die aus sechs Teilberichten und dem aktualisierten Sicherheitsbericht bestehen. Die nächste PSÜ wird das KKL Ende 2016 einreichen.
Einhaltung der grundlegenden Schutzziele
Die Einhaltung der grundlegenden Schutzziele, nämlich Kontrolle der Reaktivität, Kühlung der Brennelemente, Einschluss radioaktiver Stoffe und Begrenzung der Strahlenexposition, wird im KKL durch die konsequente Umsetzung des Konzepts der gestaffelten Sicherheitsvorsorge sichergestellt. Dieses Sicherheitskonzept umfasst auf vier Ebenen voneinander unabhängige Schutzmassnahmen. Die Massnahmen der ersten drei Ebenen dienen der Vermeidung und Beherrschung von Störfällen, damit eine Freisetzung radioaktiver Stoffe in gefährdendem Umfang verhindert wird. Mit den Massnahmen der Ebene 4 soll eine derartige Freisetzung begrenzt werden.
Die Auswertung der Betriebserfahrung innerhalb des Beurteilungszeitraumes zeigt, dass nur wenige Vorkommnisse im KKL auftraten, die zu Abweichungen vom Normalbetrieb oder zur punktuellen Schwächung von Schutzmassnahmen führten. Die Abweichungen vom Normalbetrieb wurden vorwiegend durch selbst regulierende Massnahmen ohne Eingriff von Sicherheitssystemen abgefangen. Jede dieser Abweichungen wurde auslegungsgemäss beherrscht, sodass keine Grenzwerte verletzt wurden und die Rückhaltung radioaktiver Stoffe gewährleistet war. In all diesen Fällen wurden die grundlegenden Schutzziele mit hohem Sicherheitsabstand eingehalten. Diese Aussage wird durch die Ergebnisse der probabilistischen Sicherheitsanalyse gestützt. Darüber hinaus zeigt diese Analyse auf, dass das Risiko eines Kernschadens oder einer unzulässigen Freisetzung radioaktiver Stoffe als sehr gering zu beurteilen sind.
Einige Anlagenteile des KKL sind, bedingt durch die innerhalb des Beurteilungszeitraums durchgeführte Leistungserhöhung, erhöhten Belastungen ausgesetzt, denen mit einer entsprechend intensivierten Instandhaltung begegnet wird. Der sichere Betrieb des KKL wurde durch die Leistungserhöhung nicht beeinträchtigt. Ungeachtet der umfangreichen Arbeiten im Zusammenhang mit der Leistungserhöhung konnte die Strahlenbelastung des Betriebspersonals deutlich gesenkt werden. Dies ist auf eine vorausschauende Instandhaltungsplanung und auf den konsequent optimierten Strahlenschutz zurückzuführen. Die geringe Anzahl von Betriebsstörungen und die geringe Anzahl nicht bestandener Funktionstests und Wiederholungsprüfungen belegen, dass die Instandhaltungsprogramme im KKL seit Inbetriebnahme sorgfältig konzipiert und im Rahmen der zurückliegenden Betriebsjahre gezielt weiterentwickelt wurden. Im Beurteilungszeitraum wurden wichtige Anpassungen insbesondere in den Bereichen Unternehmens- und Sicherheitskultur durchgeführt. Damit sind aus Sicht des ENSI die Voraussetzungen geschaffen, dass das KKL auch in Zukunft über qualifiziertes und kompetentes Personal verfügt.
Massnahmen für einen weiterhin sicheren Betrieb
Das ENSI hat mehrere Forderungen aus der Sicherheitsüberprüfung des KKL abgeleitet. Diese dienen in einzelnen Fällen der Anpassung an den Stand der Nachrüsttechnik, vorwiegend aber der weiteren Verminderung der Gefährdung. Die Verbesserungen umfassen insbesondere erweiterte spezifische Überwachungsprogramme für einzelne Behälter und Rohrleitungen, Anpassungen der Aktivitätsüberwachung und des Blitzschutzes an den Stand der Nachrüsttechnik sowie ergänzende Nachweise im Bereich der Störfallanalysen.