Betroffenes Werk / Titel
KKW Leibstadt / Analyse zur Abweichung bei der Beladung eines Transport- und Lagerbehälters
Datum
3. Dezember 2025
Sachverhalt
Am 3. Dezember 2025 stellte das KKW Leibstadt bei der Vorbereitung zur Beladung eines Transport- und Lagerbehälters eine Abweichung bei einem im Jahr 2024 beladenen Behälter fest. Einzelne Brennelemente wiesen eine initiale Pellet-Anreicherung von bis zu 4,95 % Uran-235 auf. Gemäss gefahrgutrechtlicher Zulassung und kernenergierechtlicher Freigabe sind für diesen Behältertyp maximal 4,9 % zulässig. Das KKW Leibstadt meldete das Vorkommnis dem ENSI und ergriff Sofortmassnahmen.
Die Zwilag hat das Vorkommnis gemäss Richtlinie ENSI-B03 ebenfalls dem ENSI gemeldet. Als Empfänger muss die Zwilag gemäss Gefahrengutrecht die Annahme des Versandstücks bestätigen und dabei die Annahmebedingungen für die Zwischenlagerung und die Dokumentation der Brennelemente prüfen. Da gemäss Gefahrengutrecht die Verantwortung beim Eigentümer des Lagergutes und nicht beim Lagerbetreiber liegt, hat das ENSI das meldepflichtige Vorkommnis der Zwilag geschlossen und dem KKW Leibstadt zugeordnet.
Einstufung (nach Richtlinie ENSI-B03)
INES 1 (Anomalie)
Massnahmen des Betreibers
Das KKW Leibstadt hat nach dem Erkennen der Abweichung als erste Sofortmassnahme die vorgesehene Beladung eines weiteren Transport- und Lagerbehälters abgesagt. Danach hat das Werk die Einhaltung der relevanten Schutzzielfunktionen, wie beispielsweise die Unterkritikalität und Wärmeabfuhr des Behälters, gemäss Gefahrgut- und Kernenergierecht geprüft.
Das KKW Leibstadt sieht keine zusätzlichen Massnahmen vor, welche über die Vorkehrungen, die bereits im Nachgang zu einem Vorkommnis aus dem Oktober 2024 initiiert wurden, hinausgehen. Damals hatte das KKW Leibstadt eine Abweichung bei den Annahmen zur Berechnung der Dosisleistung für die Einlagerungsfreigabe eines gleichen Behältertyps festgestellt und daraufhin eine Überprüfung der qualitätssichernden Prozesse angestossen.
Massnahmen des ENSI
Das ENSI stellt im Rahmen der Vorkommnisbearbeitung die folgenden Forderungen.
Das KKW Leibstadt hat:
- die Transport- und Zwischenlagerfähigkeit des bereits beladenen Transport- und Lagerbehälters durch ein Aufdatierungsgesuch zur Zulassung und Bauartfreigabe gemäss Richtlinie ENSI-G05 wiederherzustellen.
- darzulegen, wie die Betriebsorganisation unabhängig sicherstellt, dass künftig vor dem Versand eines Transport- und Lagerbehälters sämtliche gefahrgutrechtlichen Vorgaben und bei der Einlagerung eines Behälters die Vorgaben gemäss Kernenergierecht eingehalten werden.
- nachzuweisen, mit welchen Prozessen es gewährleistet, dass sämtliche spezifizierten Anforderungen bei der Abfertigung und vor dem Versand eines Transport- und Lagerbehälters berücksichtigt werden.
Das Werk hat bis Ende September 2026 Zeit, die Forderungen umzusetzen.
Beurteilung durch das ENSI
Das Vorkommnis hatte keinen Einfluss auf den Anlagenbetrieb. Die im Nachgang eingereichte spezifische sicherheitstechnische Bewertung ergab, dass alle Schutzzielfunktionen zu jeder Zeit gewährleistet waren.
Weiterhin kommt das ENSI in seiner Beurteilung zum Schluss, dass das KKW Leibstadt seine Verantwortung zur Prüfung bei der Belade- und Transportdokumentation gemäss Gefahrgutrecht und der Zulassungsbestimmungen für den spezifischen Behältertyp nicht ausreichend wahrgenommen hat. Daraus ergibt sich eine Einstufung nach INES 1.
Kriterien für die Aufschaltung auf der ENSI-Website
- INES-Stufe 1 oder höher
Das ENSI informiert die Öffentlichkeit in seinem jährlichen Aufsichtsbericht über sämtliche meldepflichtigen Vorkommnisse im Bereich der nuklearen Sicherheit. Über Vorkommnisse, die eines der folgenden Kriterien erfüllen, informiert das ENSI auf der Website laufend:
- INES-Stufe 1 oder höher,
- Auslösung von Sicherheitssystemen,
- Vorkommnis, das mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen zu einem Kernschaden führt,
- Inkorporation radioaktiver Stoffe mit einer Folgedosis von mehr als 1 mSv.









