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Analyse zur Reaktorschnellabschaltung im KKW Beznau 1 vom September 2025

Am 18. September 2025 kam es zu einer Reaktorschnellabschaltung im Block 1 des KKW Beznau. Auslöser war der Bruch eines Isolators an einer 220-kV-Hochspannungsleitung. Nachdem die Ursache eindeutig auf einen Erdschluss in der Hochspannungsleitung zurückgeführt werden konnte, wurde am darauffolgenden Tag mit dem Wiederanfahren des KKW Beznau 1 begonnen.

Luftaufnahme des KKW Beznau

Betroffenes Werk / Titel

KKW Beznau 1 / Reaktorschnellabschaltung aufgrund eines Ausfalls der Stromversorgung einer Reaktorhauptpumpe wegen einer Störung im Hochspannungsnetz


Datum / Zeit

18. September 2025 / 16.39 Uhr

Sachverhalt

Am 18. September 2025 kam es um 16.39 Uhr zu einer Reaktorschnellabschaltung im Block 1 des KKW Beznau. Auslöser war der Bruch eines Isolators an einer 220-kV-Hochspannungsleitung der Swissgrid in der Nähe des Unterwerks Beznau. Als Folge reagierte ein Schutzsystem der Anlage und öffnete den Generator-Leistungsschalter der betroffenen Turbogruppe sowie den Eigenbedarfsschalter. Dadurch wurde die Eigenbedarfsschiene, die unter anderem eine Reaktorhauptpumpe mit Strom versorgt, spannungslos. Dies führte zum Ausfall dieser Reaktorhauptpumpe. Die daraus resultierende Abnahme des Durchflusses im Reaktorkühlsystem wurde auslegungsgemäss vom Reaktorschutz erkannt, welcher eine Reaktorschnellabschaltung auslöste.

Die Untersuchung der Ursache zeigte eindeutig, dass die Aktivierung des Schutzsystems infolge des Erdschlusses im Bereich der 220-kV-Hochspannungsleitung zur Reaktorschnellabschaltung führte. Das KKW Beznau konnte daher am Freitag, den 19. September 2025 den Block 1 wiederanfahren.

Einstufung (nach Richtlinie ENSI-B03)

INES 0 (unterhalb der Skala)

Massnahmen des Betreibers

Weitere Ursachenanalyse und gegebenenfalls weitere Massnahmen ableiten.

Massnahmen des ENSI

Die vom Betreiber definierte Massnahme erachtet das ENSI als zu wenig umfassend und fordert eine genauere Überprüfung der Parameter des betroffenen Schutzsystems. Die Ergebnisse sind dem ENSI einzureichen.

Beurteilung durch das ENSI

Der Ausfall der Reaktorhauptpumpe wurde auslegungsgemäss vom Reaktorschutzsystem erkannt. Die Reaktorschnellabschaltung und die Stabilisierung der Anlage verliefen ebenfalls auslegungsgemäss. Sämtliche Barrieren blieben integer und die Schutzziele waren jederzeit erfüllt. Das ENSI misst dem Vorkommnis insgesamt eine geringe sicherheitstechnische Bedeutung zu.

Kriterien für die Aufschaltung auf der ENSI-Website

  • Auslösen von Sicherheitssystemen

Das ENSI informiert die Öffentlichkeit in seinem jährlichen Aufsichtsbericht über sämtliche meldepflichtigen Vorkommnisse im Bereich der nuklearen Sicherheit. Zudem informiert das ENSI auf seiner Website laufend über Vorkommnisse, die eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • INES-Stufe 1 oder höher,
  • Auslösung von Sicherheitssystemen,
  • Vorkommnis, das mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen zu einem Kernschaden führt,
  • Inkorporation radioaktiver Stoffe mit einer Folgedosis von mehr als 1 mSv.

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