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KKW Beznau 1: Freigabe zum Wiederanfahren nach Revision erteilt

Am 19. Mai 2026 erteilte das ENSI dem KKW Beznau die Freigabe zum Wiederanfahren des Blocks 1. Das ENSI hat die Revisionsarbeiten begleitet und überwacht. Sie erfolgten vorschriftsgemäss und die Strahlenschutzvorschriften wurden eingehalten.

Ansicht der Flussinsel des Kernkraftwerkes Beznau

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) hat dem Kernkraftwerk (KKW) Beznau nach der Revision 2026 des Blocks 1 die Erlaubnis zum Wiederanfahren erteilt. Das ENSI begleitete und überwachte die rund zehn Wochen dauernden Revisionsarbeiten im Werk mit Kontrollen und Inspektionen.

Die Revision umfasste einen Brennelementwechsel sowie Kontrollen und Instandhaltungsarbeiten an verschiedenen technischen Anlagen im nuklearen wie auch im nicht-nuklearen Bereich. Dazu gehörten unter anderem die wiederkehrende Inspektion des Reaktordruckbehälters und die Druckprüfung des Reaktorkühlkreislaufs. 

Das ENSI bestätigte, dass das KKW Beznau die Revisionsarbeiten vom Block 1 vorschriftsgemäss ausgeführt und die Strahlenschutzvorschriften eingehalten hat. Mit der Freigabe durch das ENSI am 19. Mai 2026 darf der Block 1 des KKW Beznau den Leistungsbetrieb wieder aufnehmen.

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