Im Januar 2024 reichte das Paul Scherrer Institut (PSI) ein ergänzendes Stilllegungsprojekt der Kernanlage Diorit ein. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) prüfte die Unterlagen und erstellte ein Gutachten.
Bei der Erarbeitung des Gutachtens vergewisserte sich das ENSI, dass das PSI die relevanten Bestimmungen des Kernenergiegesetzes, der Kernenergieverordnung, des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung sowie weitere massgebliche Verordnungen und die relevanten Richtlinien des ENSI berücksichtigt hat. Zudem prüfte das ENSI, ob das ergänzende Stilllegungsprojekt den Anforderungen der Internationalen Atomenergie-Organisation IAEA entspricht und den aktuellen Stand der Technik berücksichtigt.
PSI beschloss 1977 die Stilllegung
Der Forschungsreaktor Diorit wurde 1977 am damaligen Eidgenössischen Institut für Reaktorforschung (EIR) endgültig ausser Betrieb genommen und der noch vorhandene Kernbrennstoff nachfolgend aus der Anlage entfernt. Auf Basis eines Stilllegungsprojektes wurde am 26. September 1994 eine Stilllegungsverfügung erlassen. Heute befinden sich im Gebäude der Kernanlage Diorit die Überreste des weitgehend zurückgebauten Forschungsreaktors Diorit.
Aufgrund neuer Erkenntnisse entschied sich das PSI, die Kernanlage neu einschliesslich Gebäude im Sinne der Stilllegungsverfügung von 1994 vollständig abzubrechen, um die Entlassung aus der Kernenergiegesetzgebung zu ermöglichen. Für den Abbruch ist ein Verfahren nach Art. 62 KEG in Verbindung mit Art. 49 ff. KEG zur Erlangung einer ergänzenden Stilllegungsverfügung durchzuführen.
Das erstellte Gutachten dient als Grundlage für die ergänzende Stilllegungsverfügung, welche durch die verfahrensführende Behörde, dem Bundesamt für Energie (BFE), zuhanden des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) erteilt wird.









