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Analyse von Unverfügbarkeiten des Notstromdiesels einer Division im Kernkraftwerk Leibstadt

Am 13. August 2025 kam es während eines monatlichen Systemfunktionstests an einem Notstromdiesel im Kernkraftwerk Leibstadt zu einem Schaden an einem Abgasturbolader. Dies zog den Ersatz des gesamten Notstromdiesels nach sich. Die Inbetriebnahme des Ersatzdieselmotors wurde am 24. September abgeschlossen. Eine erneute Unverfügbarkeit ergab sich am 30. September aufgrund sicherheitsgerichteter weiterer Arbeiten durch den Motorenhersteller. Der Notstromdiesel war nach den Unterhaltsarbeiten ab dem 20. Oktober 2025 wieder verfügbar.

Luftaufnahem des Kernkraftwerkes Leibstadt mit Rhein

Betroffenes Werk / Titel

KKW Leibstadt / Analyse von Unverfügbarkeiten des Notstromdiesels einer Division im Kernkraftwerk Leibstadt

Datum / Zeit

13. August bis 20. Oktober 2025

Sachverhalt

Das KKW Leibstadt befand sich im Volllastbetreib als am Mittwoch, 13. August 2025, vom Betriebspersonal der monatliche Systemfunktionstest für den Nachweis der Funktionstüchtigkeit eines der Notstromdiesel gestartet wurde. Nach rund einer Stunde ereignete sich an diesem ein Schaden mit Dampfentwicklung sowie einer Kühlwasser- und Öl-Leckage. Das KKW Leibstadt deklarierte den Notstromdiesel in der Folge als unverfügbar. Die spätere Analyse zeigte einen Schaden am Turboladergehäuse aufgrund eines Wälzlagerschadens. Das KKL tauschte das betroffene Notstromdieselaggregat aus. Beim anschliessenden Belastungstest wurde ein Riss am Gehäuse des Abgasturboladers erkannt. Daraufhin wurde der betroffene Abgasturbolader ersetzt. Der Notstromdiesel war nach dem erfolgreich durchgeführten 48-Stunden-Probelauf am 24. September wieder verfügbar. Im Rahmen der Ursachenanalyse ergaben sich keine Hinweise auf eine gemeinsame Ursache für die Schäden an den beiden Abgasturboladern.

Aufgrund zusätzlicher Arbeiten durch den Motorenhersteller, welche im Zusammenhang mit dem Austausch des Dieselmotors stehen, kam es vom 30. September bis 20. Oktober zu einer instandhaltungsbedingten Unverfügbarkeit des Notstromdiesels. In diesem Zusammenhang wurden vorsorglich die Zylinderköpfe des Notstromdiesels aufgrund der vorangegangenen unsachgemässen Montage von Einspritzdüsen gewechselt.

Einstufung (nach Richtlinie ENSI-B03)

INES 0 (unterhalb der Skala)

Massnahmen des Betreibers

Das KKW Leibstadt hatte sich nach dem Defekt vom 13. August in Abstimmung mit dem Hersteller entschieden, den betroffenen Notstromdiesel zu ersetzen und den beschädigten Dieselmotor zur Ursachenermittlung einer eingehenden Analyse zu unterziehen. Als weitere Massnahmen sah es die Anbringung einer Online-Schwingungs- und Lagerüberwachung an den Abgasturboladern der Notromdieselaggregate zur frühzeitigen Erkennung von sich anbahnenden Lagerschäden sowie die Einführung eines Lieferantenaudits zur Überprüfung der Prozesse zur Qualitätssicherung vor. Weiterhin wird das KKL Möglichkeiten zur Verbesserung der Überwachung und Protokollierung von externen Dienstleistungen prüfen, um die konsequente Umsetzung von Fehlervermeidungstechniken bei der Arbeitsausführung sicherzustellen.

Massnahmen des ENSI

Das ENSI fordert, dass ihm das Kernkraftwerk Leibstadt die abschliessende Ursachenanalyse für das Vorkommnis vom 13. August zusammen mit einer technischen Bewertung einreicht. Weiter fordert es, dass ihm das KKW Leibstadt sämtliche Erkenntnisse und Ergebnisse aus den Massnahmen, welche die Schnittstelle Mensch und Maschine betreffen, schriftlich einreicht. Dies betrifft sowohl das Vorkommnis vom 13. August als auch dasjenige vom 30. September.

Beurteilung durch das ENSI

Das ENSI kommt zum Ergebnis, dass die sicherheitstechnische und auch die radiologische Bedeutung der beiden Vorkommnisse gering sind. Die Unverfügbarkeiten des Notstromdiesels hatten keinen Einfluss auf den Leistungsbetrieb des KKW Leibstadt. Während dessen gab es zudem keine Anforderungen an die Sicherheitssysteme. Die Schutzziele waren jederzeit eingehalten.

Aus risikotechnischer Sicht führten die beiden Vorkommnisse aufgrund der Nichtverfügbarkeiten eines Notsystems zu einer rechnerischen Erhöhung der Wahrscheinlichkeit für einen Kernschaden, die grösser als 1 zu 100 Millionen aber kleiner als 1 zu 1 Million war.

Kriterien für die Aufschaltung auf der ENSI-Website

Vorkommnis, das mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen zu einem Kernschaden führt

Das ENSI informiert die Öffentlichkeit in seinem jährlichen Aufsichtsbericht über sämtliche meldepflichtigen Vorkommnisse im Bereich der nuklearen Sicherheit. Zudem informiert das ENSI auf seiner Website laufend über Vorkommnisse, die eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • INES-Stufe 1 oder höher,
  • Auslösung von Sicherheitssystemen,
  • Vorkommnis, das mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen zu einem Kernschaden führt,
  • Inkorporation radioaktiver Stoffe mit einer Folgedosis von mehr als 1 mSv.

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