Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI bestätigt in einem Gutachten, dass das Paul Scherrer Institut PSI die Stilllegung des Forschungsreaktors PROTEUS ausreichend und nachvollziehbar beschrieben hat. Unter Berücksichtigung von elf Auflagen steht nach Meinung des ENSI einem Rückbau der Reaktoranlage nichts im Weg.
Das PSI hat nachvollziehbar dargelegt, dass der Schutz von Mensch und Umwelt vor radioaktiver Strahlung während des Rückbaus sichergestellt werden kann, dass ein umsetzbares Konzept für den Rückbau vorliegt und dass der Nachweis für die Entsorgung der anfallenden Abfälle erbracht ist.
Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Stilllegungsverfügung sind somit – unter Berücksichtigung von elf Auflagen – gemäss ENSI erfüllt. Eine der Auflagen verlangt, dass der Kernbrennstoff, der sich noch in der Anlage befindet, vor Beginn der Rückbauarbeiten entfernt wird.
UVEK entscheidet über Stilllegungsverfügung
Das PSI kann erst mit dem Rückbau von PROTEUS beginnen, wenn das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK eine Stilllegungsverfügung erlassen hat. Um eine solche Verfügung zu erwirken, reichte das PSI ein Gesuch ein, das die Beschreibung des geplanten Rückbaus sowie zahlreiche weitere Unterlagen beinhaltete. Im Auftrag des Bundesamts für Energie BFE prüfte das ENSI diese Gesuchsunterlagen und erarbeitete ein Gutachten zuhanden des BFE.
Das vorliegende Gutachten des ENSI dient als eine Grundlage für die Stilllegungsverfügung des UVEK. Nach dem Erlass der Stilllegungsverfügung wird das ENSI den Rückbau des PROTEUS-Reaktors als zuständige Aufsichtsbehörde aufmerksam verfolgen. Beispielsweise ist eine der Auflagen des ENSI, dass das PSI dem ENSI vor jeder Rückbauphase ein Freigabegesuch stellen muss.