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KKG: Anforderung eines Notstanddiesels bei Schienenumschaltung vom 19. Juni 2014

Durch die kurzzeitige Spannungslosigkeit der betroffenen Normalnetzschienen sowie der Notstandschiene war die Kühlung der Brennelemente nicht beeinträchtigt. Die sicherheitstechnische Bedeutung des Vorkommnisses ist deshalb als gering einzustufen.

Betroffenes Werk / Titel

KKW Gösgen: Anforderung eines Notstanddiesels bei Schienenumschaltung

Datum / Zeit

19. Juni 2014, 19:41 Uhr

Sachverhalt

Das Kernkraftwerk Gösgen (KKG) war im Revisionsstillstand und alle Brennelemente waren entladen. Für geplante Arbeiten war eine elektrische Freischaltung erforderlich. Damit eine Normalnetzschiene, die von dieser Freischaltung betroffen war, weiter mit Spannung versorgt werden konnte, musste sie auf eine andere Normalnetzschiene umgeschaltet werden. Bei der Koppelung kam es auf beiden Normalnetzschienen zu einem Spannungsunterbruch. Eine Notstandschiene, welche von einer dieser Schienen versorgt wird, wurde somit ebenfalls spannungslos. Als Folge davon startete auslegungsgemäss der entsprechende Notstanddiesel und versorgte die Notstandschiene wieder mit Spannung.

Die Ursache des Spannungsunterbruchs war eine neue gegenseitige Verriegelung der Normalnetzschienenschalter. Diese war bei der Umschaltung nicht berücksichtigt worden. Ziel der Verriegelung ist es, ausgewählte Kombinationen von Schalthandlungen des Personals technisch zu verhindern.

Nachdem die Ursache erkannt wurde, wurde die Koppelung der Normalnetzschienen erfolgreich durchgeführt und die Spannungsversorgung der betroffenen Schienen normalisiert. Anschliessend konnte der Notstanddiesel abgeschaltet werden.

Einstufung (nach Richtlinie ENSI-B03)

INES: unterhalb der Skala

Massnahmen des Betreibers

Das KKG wird die neue gegenseitige Verriegelung der Normalnetzschienenschalter in der Schulung des Personals vertieft behandeln und in das Betriebshandbuch einarbeiten. Zudem prüft das KKG die Kopplungsmöglichkeiten weiter zu verbessern und die Vorgehensweise bei Umschaltungen zu vereinheitlichen.

Massnahmen des ENSI

Das ENSI hat die Massnahmen des Betreibers geprüft und grundsätzlich für zweckmässig befunden. Darüber hinaus hat das ENSI zur Einarbeitung der geänderten Verriegelungen in das Betriebshandbuch Vorgaben gemacht und die Schulung aller mit Anlagenänderungen betrauten Personen gefordert.

Beurteilung durch das ENSI

Zum Zeitpunkt der fehlgeschlagenen Schienenkoppelung befand sich das KKG im Revisionsstillstand, alle Brennelemente waren entladen und befanden sich im Brennelementbecken. Durch die kurzzeitige Spannungslosigkeit der betroffenen Normalnetzschienen sowie der Notstandschiene war die Kühlung der Brennelemente nicht beeinträchtigt. Die sicherheitstechnische Bedeutung des Vorkommnisses ist deshalb als gering einzustufen.

Kriterium für die Aufschaltung auf der ENSI-Website

Auslösung von Sicherheitssystemen

Das ENSI informiert die Öffentlichkeit in seinem jährlichen Aufsichtsbericht über sämtliche meldepflichtigen Vorkommnisse im Bereich der nuklearen Sicherheit. Über Vorkommnisse, die eines der folgenden Kriterien erfüllen, informiert das ENSI auf der Website laufend:

  • INES-Stufe 1 oder höher
  • Auslösung von Sicherheitssystemen
  • Vorkommnis, das mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen zu einem Kernschaden führt
  • Inkorporation radioaktiver Stoffe mit einer Folgedosis von mehr als 1 mSv

Stand: 19. Dezember 2014

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