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Das ENSI macht sicherheitstechnische Vorgaben für die Etappe 3 des Sachplans geologische Tiefenlager

In Etappe 3 des Sachplans geologische Tiefenlager sollen die geeignetsten Standorte für die Lagerung radioaktiver Abfälle in der Schweiz gefunden werden. Dazu hat das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI die sicherheitstechnischen Vorgaben ergänzt.

Bild: Beispielhafte Darstellung für den Zusammenhang ausgewählter Berichte des Rahmenbewilligungsgesuchs. Es ist auch ein zusammenfassender Argumentenbericht einzureichen, in dem die wesentlichen Argumente und Schlussfolgerungen nachvollziehbar zusammengefasst sind.

In Etappe 3 wird die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) die gemäss Entscheid des Bundesrats im Auswahlverfahren verbliebenen Standorte vertieft untersuchen. Im heute publizierten Dokument präzisiert das ENSI die sicherheitstechnischen Vorgaben für diese letzte Etappe des Sachplans geologische Tiefenlager. Dabei wurden auch Empfehlungen der Kommission für nukleare Sicherheit KNS, der Expertengruppe geologische Tiefenlagerung EGT, des Ausschusses der Kantone AdK sowie der Expertengruppe-Schweizer-Tiefenlager ESchT berücksichtigt.

ENSI wird Gutachten zu Rahmenbewilligungsgesuch erstellen

Aufgrund der Resultate der erdwissenschaftlichen Untersuchungen wird die Nagra bekanntgeben, für welche Standorte sie ein Rahmenbewilligungsgesuch einreichen will. Nach zusätzlichen Abklärungen reicht sie anschliessend das Rahmenbewilligungsgesuch beim Bundesamt für Energie BFE ein.

Das ENSI wird dieses Rahmenbewilligungsgesuch aus sicherheitstechnischer Sicht prüfen und ein Gutachten dazu erstellen. Bevor ein Standort für die Einreichung eines Rahmenbewilligungsgesuchs gewählt wird, müssen die geologischen Kenntnisse von der Nagra auf einen Stand gebracht werden, der einen sicherheitstechnischen Vergleich mit standortspezifischen Daten ermöglicht. Für das Rahmenbewilligungsgesuch hat die Nagra Unterlagen einzureichen. Für das ENSI zentral sind der Bericht zur Begründung der Standortwahl, der Sicherheitsbericht und der Sicherungsbericht.

ENSI fordert besser strukturierte Dokumentation

In Etappe 2 wurde von verschiedenen Stellungnehmenden – wie zum Beispiel der KNS, der EGT, der AG SiKa und der ESchT – empfohlen, die Dokumentenstruktur respektive die Art des Referenzierens in den Berichten für Etappe 3 zu verbessern. Deshalb ist mit dem Rahmenbewilligungsgesuch ein Argumentenbericht einzureichen. Dieser fasst die wesentlichen Gründe und Schlussfolgerungen der Berichte für die Standortwahl und für die Sicherheit des Tiefenlagers zusammen. Der Bericht soll es allen Beteiligten erleichtern, die Argumente für die Standortwahl nachvollziehen zu können.

Der Argumentenbericht enthält auch einen Dokumentenstrukturplan. Dieser zeigt auf, welche Themen in welchen Berichten dokumentiert sind und wie die Berichte hierarchisch einander zugeordnet sind. Im Dokumentenstrukturplan sind alle relevanten Referenzberichte aufzuführen.

Vorgaben des ENSI für den Standortvergleich

Für den Standortvergleich präzisiert das ENSI das Auswahlverfahren. Die vergleichende sicherheitstechnische Gesamtbewertung und die Standortwahl basieren auf der geologischen Situation in den Standortgebieten, den standortspezifisch abgeleiteten Lagerprojekten, den Sicherheitsanalysen für den Standortvergleich und der qualitativen Bewertung anhand der im Sachplan definierten 13 sicherheitstechnischen Kriterien.

Aufgrund der strengeren Anforderungen an die geologischen Barrieren und des längeren Betrachtungszeitraums für ein Lager für hochaktive Abfälle (HAA) ist in einem ersten Schritt der Standort für das HAA-Lager zu wählen. Im zweiten Schritt wird der Standort für das Lager für schwach- und mittelaktive Abfälle (SMA) gewählt. Ein Kombilager kann von der Nagra nur vorgeschlagen werden, falls die Platzierung des HAA- und SMA-Lagers im gleichen Standortgebiet sicherheitstechnische Vorteile ergibt und mögliche Wechselwirkungen keine sicherheitsrelevante Beeinträchtigung darstellen.

Schematisches Vorgehen bei der Platzierung des Lagers für hochaktive Abfälle und des Lagers für schwach- und mittelaktive Abfälle. In einem ersten Schritt wird der Standort des HAA-Lagers bestimmt (links), in einem zweiten Schritt der Standort des SMA-Lagers. Ein Kombilager (rechts) wird nur gewählt, falls sicherheitstechnische Vorteile bestehen und mögliche Wechselwirkungen (rote Pfeile) keine sicherheitsrelevante Beeinträchtigung darstellen.

Das ENSI prüft die sicherheitstechnischen Aspekte der Standortwahl sowie den Sicherheitsnachweis für den gewählten Standort. Die Vorgaben umfassen sowohl den Sicherheitsnachweis für die Betriebsphase wie auch für die Nachverschlussphase. Der dauernde Schutz von Mensch und Umwelt muss sichergestellt sein.

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