Unabhängig davon, ob Strom produziert wird oder nicht, muss das Kernkraftwerk Mühleberg die grundlegenden Schutzziele nach der Gefährdungsannahmenverordnung des UVEK einhalten. Dazu zählen die Kontrolle der Reaktivität, die Kühlung der Brennelemente, der Einschluss der radioaktiven Stoffe und die Begrenzung der Strahlenexposition.
„Ziel der neuen Forderungen ist es, den Umfang und die zeitliche Staffelung der technischen und organisatorischen Massnahmen, die für die Sicherstellung der Sicherheit nach der endgültigen Einstellung der Stromproduktion des Kernkraftwerks Mühleberg nötig sind, festzulegen“, erklärt Georg Schwarz, stellvertretender ENSI-Direktor und Leiter des Aufsichtsbereichs Kernkraftwerke.
Mühleberg muss Konzepte und Analysen einreichen
Im Wesentlichen umfassen die Forderungen Konzepte für verschiedene Aspekte des technischen Nachbetriebs. Dazu zählen etwa die Ausserbetriebsetzung nicht mehr benötigter Systeme und Komponente, Systemänderungen und organisatorische Anpassungen. Dafür verlangt das ENSI Sicherheitsnachweise.
Bereits kurz nach dem Entscheid der BKW im Herbst 2013 hatte das ENSI eine Forderung im Hinblick auf die endgültige Einstellung des Leistungsbetriebs gestellt. Das Kernkraftwerk Mühleberg hat diese fristgerecht beantwortet.
Technischer Nachbetrieb bis zum Abtransport der Brennelemente
Die Betriebsphase, die an die Etablierung des technischen Nachbetriebes anschliesst, beinhaltet insbesondere die Sicherstellung der Kühlung der Brennelemente im Brennelementbecken. Der technische Nachbetrieb endet zu dem Zeitpunkt, wenn alle Brennelemente aus dem Kernkraftwerk abtransportiert wurden.