„Mit der geologischen Tiefenlagerung sind radioaktive Abfälle so zu entsorgen, dass der Schutz von Mensch und Umwelt dauernd gewährleistet ist, ohne dass künftigen Generationen unzumutbare Lasten und Verpflichtungen auferlegt werden“, hält Felix Altorfer, Leiter des Aufsichtsbereichs Entsorgung fest. „Die Zugangsbauwerke (Rampe/Schacht) eines Tiefenlagers müssen sicher gebaut, betrieben und verschlossen werden können. Dabei sind speziell die bautechnische Machbarkeit und die Betriebssicherheit zu betrachten. Entsprechend beschäftigt dies die Experten seit mehreren Jahren.“
Im Rahmen der zweiten Etappe des Sachplans Geologische Tiefenlager hat die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) verschiedene Oberflächenareale vorgeschlagen. In einer Antwort im Technischen Forum Sicherheit hat sie festgehalten: „Die Erschliessung des untertägigen Lagerbereichs erfolgt über Rampe oder Schacht. Nach heutigem Planungsstand werden zusätzlich zwei Schächte für Bau und Bewetterung benötigt. Zumindest ein Schachtkopf wird bis zum definitiven Verschluss des Lagers am Ende der Beobachtungsphase bestehen bleiben.“
Wissenschaftliche Fortschritte fliessen ein
Es bestehen grosse nationale und internationale Erfahrungen beim Bau von untertägigen Bauwerken, beispielsweise aus dem Bau und Betrieb von Minen und Tunnel. Die Erschliessung des geologischen Tiefenlagers mittels Rampe oder Schacht ist aus der heutigen Sicht der Fachbehörden des Bundes grundsätzlich möglich. Beide Varianten weisen Vor- und Nachteile auf. Bei seiner Beurteilung zum Entsorgungsnachweis für hochaktive Abfälle im Jahre 2005 hat das ENSI das von der Nagra vorgelegte Lagerkonzept mit Hilfe von unabhängigen Experten geprüft (PDF, 5 MB). Dieses sieht einen Zugang zum Tiefenlager mit einer Rampe und Schächte für die Belüftung vor. Gemäss ENSI ist das vorgeschlagene Konzept der Anlage zweckmässig. Auch Kommissionen des Bundes wie die Kommission für die Sicherheit der Kernanlagen und die Kommission Nukleare Entsorgung kamen damals zum Schluss, dass die bautechnische Machbarkeit grundsätzlich erbracht ist.
Das ENSI wird während der weiteren Standortsuche im Sachplanverfahren in jeder Etappe überprüfen und neu bewerten, ob der vorgeschlagene Zugang zum Tiefenlager die Sicherheitsanforderungen erfüllt und ob er sicher verschlossen werden kann. Das ENSI kann sich dabei auch auf die unabhängige Beurteilung der Expertengruppe Geologische Tiefenlagerung (EGT) abstützen. Felix Altorfer erklärt dazu: „Sicherheitstechnische Fragen müssen unter Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen geklärt werden. Die Beurteilung der Sicherheit ist ein Prozess. Er ist schon vor der Beurteilung des Entsorgungsnachweises eingeleitet worden.“
Weitere Informationen
- Technisches Forum Sicherheit
- Amann F., Löw S.: Vorschlag geologischer Standortgebiete für das SMA- und das HAA-Lager: Beurteilung und Anwendung der bautechnischen Auswahlkriterien
- Emch+Berger AG (2010): Beurteilung der Anforderungen und die bautechnische Machbarkeit und deren Umsetzung im Standortauswahlverfahren SGT Etappe 1
- Emch+Berger AG (2005): Beurteilung der bautechnischen Machbarkeit eines geologischen Tiefenlagers für BE/HAA und LMA und der durch das Lager induzierten Prozesse
- Etappe 1 des Sachplans: Das sicherheitstechnische Gutachten des ENSI