Die Medienmitteilung des Bundesamtes für Energie (BFE):
Am 30. November 2011 hat der Bundesrat entschieden, die sechs von der Nagra vorgeschlagenen Standortgebiete Jura Ost, Jura-Südfuss, Nördlich Lägern, Südranden, Wellenberg und Zürich Nordost in den Sachplan geologische Tiefenlager aufzunehmen. Der Sachplan geologische Tiefenlager regelt das Standortauswahlverfahren für geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle in der Schweiz und wird unter Leitung des BFE durchgeführt. Mit seinem Entscheid hat der Bundesrat Etappe 1 der Standortsuche abgeschlossen und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, Etappe 2 zu starten.
Die 20 Standortarealvorschläge der Nagra bilden gemäss Sachplan den ersten Schritt der rund vier Jahre dauernden Etappe 2. Die Regionalkonferenzen und deren Fachgremien (Kontaktadressen siehe unten) haben nun die Aufgabe, diese Vorschläge in Zusammenarbeit mit der Nagra zu diskutieren, zu bewerten und allenfalls zu ergänzen.
Je vier mögliche Standortareale liegen in den Standortregionen Nördlich Lägern, Jura Ost, Jura-Südfuss und Zürich Nordost. Für die Standortregion Südranden schlägt die Nagra drei Standortareale und für den Standort Wellenberg eines vor. Die betroffenen Kantone und Gemeinden, die Leitungsgruppen und Mitglieder der Regionalkonferenzen sowie die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer wurden in den letzten Tagen vom Bundesamt für Energie (BFE) direkt über diese Vorschläge informiert. Das BFE führt in den kommenden Wochen zudem Informationsveranstaltungen für die Bevölkerung der betroffenen Gemeinden durch (Agenda siehe Beilage).
Bericht der Nagra zu den 20 Standortarealvorschlägen
Der Technische Bericht 11-01 der Nagra besteht aus zwei Bänden (siehe www.nagra.ch). Ein genereller Teil gibt einen standortunabhängigen Überblick über die notwendigen Anlagen und Funktionen der geologischen Tiefenlager, über die mit Bau und Betrieb verbundenen Auswirkungen und er beschreibt die Oberflächenanlage sowie die Möglichkeiten diese anzuordnen und zu erschliessen. Die Nagra stützt ihre Vorschläge auf Kriterien und Indikatoren, die im generellen Bericht erläutert werden. Im Beilagenband des Technischen Berichts, der Angaben zum Perimeter der Standortareale und zur möglichen Erschliessung mit Schiene und Strasse enthält, werden die Vorschläge anhand der Indikatoren beschrieben.
Bei der Festlegung der Standortareale besteht gemäss Nagra Flexibilität, solange die übergeordneten Ziele zu Sicherheit, technischer Machbarkeit, Raum- und Umweltverträglichkeit sowie zur lokale Eingliederung in der Region erfüllt werden.
Weiteres Vorgehen
Die vom Bundesrat in den Sachplan aufgenommenen Standortgebiete werden in Etappe 2 sicherheitstechnisch vertieft untersucht. Es wird zudem für alle Standortregionen eine kantonsübergreifende, vergleichende sozioökonomisch-ökologische Wirkungsstudie durchgeführt.
Im Verlauf von Etappe 2 muss die Nagra die geologischen Standortgebiete auf mindestens zwei pro Abfallkategorie (schwach- und mittelradioaktive Abfälle SMA sowie hochradioaktive Abfälle HAA) einengen. Die definitive Standortwahl erfolgt in Etappe 3, in der das nach Kernenergiegesetz erforderliche Rahmenbewilligungsverfahren eingeleitet wird. Die Rahmenbewilligung wird vom Bundesrat erteilt und muss vom Parlament genehmigt werden. Sie untersteht dem fakultativen Referendum.
Adresse für Rückfragen:
Marianne Zünd, Leiterin Kommunikation BFE, 031 322 56 75