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Stilllegung

Die Stilllegung einer Kernanlage umfasst alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, damit die Anlage bzw. der Standort für andere Zwecke verwendet werden kann, die Anlage keine radiologische Gefahrenquelle mehr darstellt und nicht mehr der Kernenergiegesetzgebung untersteht.

Der Betreiber einer Kernanlage erstellt zunächst ein Stilllegungsprojekt. Das ENSI verfasst dazu ein sicherheitstechnisches Gutachten zu Handen des UVEK. Dieses erlässt die Stilllegungsverfügung.

Die aufsichtliche Tätigkeit des ENSI umfasst unter anderem die Freigabe der Rückbauphasen und Inspektionen.

Derzeit laufen folgende Stilllegungsprojekte:

 

Die folgenden Kernanlagen sind bereits stillgelegt:

News

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    ENSI erteilt Freigabe für die Nachbetriebsphase des KKW Mühleberg

    Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat das Konzept für die Etablierung des technischen Nachbetriebs des Kernkraftwerks Mühleberg gutgeheissen.

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    UVEK erteilt grünes Licht für die Stilllegung des Forschungsreaktors der Universität Basel

    Der Forschungsreaktor AGN-211-P der Universität Basel kann stillgelegt werden: Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK hat am 13. Februar 2019 die entsprechende Verfügung erlassen. Die 30-tägige Beschwerdefrist verlief ungenutzt.

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    1 Jahr vor der Abschaltung des KKM: Das ENSI begleitet die Vorbereitungen und ist gut gerüstet

    Heute in einem Jahr wird das Kernkraftwerk Mühleberg abgeschaltet. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI begleitet seit dem Stilllegungsentscheid durch die BKW 2013 die Vorbereitungen und wird den Rückbau bis im Jahr 2031 beaufsichtigen. Die Aufsichtsbehörde ist dazu gut gerüstet.

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    ENSI ersetzt zusammen mit BAG und Suva bisherige Freimess-Richtlinie

    Die bisherige Richtlinie ENSI-B04 zur Freimessung von Materialien und Bereichen aus kontrollierten Zonen wird durch eine Neuausgabe abgelöst. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI gibt auch die neue Richtlinie in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Gesundheit BAG und der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt Suva heraus.

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    UVEK erlässt Stilllegungsverfügung für das Kernkraftwerk Mühleberg

    Gemäss dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK kann das Kernkraftwerk Mühleberg stillgelegt werden. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hatte zuvor in seinem Gutachten bestätigt, dass die BKW in ihrem Stilllegungsprojekt nachvollziehbar dargelegt hat, warum die Sicherheit bei der Stilllegung des KKM gewährleistet ist.

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    Stilllegungsprojekt für den Forschungsreaktor der Universität Basel erfüllt die Sicherheitsanforderungen

    Universität Basel hat in ihrem Stilllegungskonzept für den Forschungsreaktor AGN-211-P nachvollziehbar dargelegt, dass sie die Sicherheitsbestimmungen bei der Stilllegung einhält. Dies hält das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI in seinem Gutachten fest. Weiter hat das ENSI Nebenbestimmungen formuliert.

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    Kostenstudie 2016 für Stilllegung und Entsorgung geht von realistischen Annahmen aus

    Die technischen Grundlagen in der Kostenstudie 2016 sind zur Berechnung voraussichtlicher Kosten für die Stilllegung der Kernanlagen in der Schweiz sowie für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle geeignet. Zu diesem Schluss kommt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI nach seiner technischen Überprüfung der von den Betreibern durchgeführten Kostenstudien.

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    Stilllegungsprojekt für das KKW Mühleberg erfüllt die Sicherheitsanforderungen

    Die BKW hat in den Unterlagen zur Stilllegung des Kernkraftwerks Mühleberg nachvollziehbar dargelegt, dass die Sicherheit bei der Stilllegung gewährleistet ist. Dies hält das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI in seinem Gutachten fest.

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    ENSI beurteilt Stilllegungsprojekt des Forschungsreaktors der Uni Basel als vollständig

    Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat das Stilllegungsprojekt der Universität Basel für den Rückbau des Forschungsreaktors AGN-211-P einer ersten Vorprüfung unterzogen und kommt zum Schluss, dass die Unterlagen vollständig sind. Das abschliessende Gutachten folgt voraussichtlich in einem Jahr.