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Stilllegung

Die Stilllegung einer Kernanlage umfasst alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, damit die Anlage bzw. der Standort für andere Zwecke verwendet werden kann, die Anlage keine radiologische Gefahrenquelle mehr darstellt und nicht mehr der Kernenergiegesetzgebung untersteht.

Der Betreiber einer Kernanlage erstellt zunächst ein Stilllegungsprojekt. Das ENSI verfasst dazu ein sicherheitstechnisches Gutachten zu Handen des UVEK. Dieses erlässt die Stilllegungsverfügung.

Die aufsichtliche Tätigkeit des ENSI umfasst unter anderem die Freigabe der Rückbauphasen und Inspektionen.

Derzeit laufen folgende Stilllegungsprojekte:

 

Die folgenden Kernanlagen sind bereits stillgelegt:

News

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    Stilllegungsprojekt KKW Mühleberg: Öffentliche Auflage startet

    Die Projektunterlagen zur Stilllegung des Kernkraftwerks Mühleberg werden vom 4. April bis zum 3. Mai 2016 öffentlich aufgelegt und auf der Website des Bundesamts für Energie BFE verfügbar gemacht. Die BKW hatte im Dezember 2015 die Unterlagen zum Stilllegungsprojekt für das Kernkraftwerk Mühleberg eingereicht. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI prüft die sicherheitstechnischen Aspekte der Unterlagen und…

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    PSI: ENSI beurteilt Rückbau des PROTEUS-Reaktors als machbar

    Das ENSI bestätigt in einem Gutachten, dass das Paul Scherrer Institut die Stilllegung des Forschungsreaktors PROTEUS ausreichend und nachvollziehbar beschrieben hat. Unter Berücksichtigung von elf Auflagen steht nach Meinung des ENSI einem Rückbau der Reaktoranlage nichts im Weg.

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    ENSI prüft das Stilllegungsprojekt der BKW für das Kernkraftwerk Mühleberg

    Die BKW hat heute die Unterlagen zum Stilllegungsprojekt für das Kernkraftwerk Mühleberg eingereicht. Das ENSI wird die sicherheitstechnischen Aspekte der Unterlagen prüfen und dazu ein Gutachten verfassen.

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    ENSI formuliert Anforderungen für die Zeit nach der Einstellung des Leistungsbetriebs in Mühleberg

    Nach der endgültigen Einstellung des Leistungsbetriebs des Kernkraftwerks Mühleberg soll ein sicherer technischer Nachbetrieb etabliert werden. Das ENSI hat dazu in einer Verfügung die dafür nötigen Schritte konkretisiert.

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    ENSI bekräftigt mit Verfügung Massnahmen für Restlaufzeit des Kernkraftwerks Mühleberg

    Für einen Weiterbetrieb bis Ende des Jahres 2019 muss das Kernkraftwerk Mühleberg fünf Forderungen erfüllen. Diese hat das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI in einer Verfügung festgehalten. Darin ist auch die Stellungnahme der Kommission für Nukleare Sicherheit KNS berücksichtigt.

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    ENSI-Forschung 2014: Auswirkungen von Erdbeben auf KKW-Gebäude können nun genauer untersucht werden

    Die Forschungsarbeiten zu Naturereignissen, Stilllegung, Zwischenlagerung und Entsorgung haben in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Der nun veröffentlichte Erfahrungs- und Forschungsbericht des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI dokumentiert die 2014 erzielten Ergebnisse der Forschungsprojekte.

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    „Massnahmen müssen einen ausreichenden Sicherheitsgewinn für die letzten fünf Betriebsjahre bringen“

    Mit den Massnahmen, die im Kernkraftwerk Mühleberg umgesetzt werden müssen, wird ein ausreichender Sicherheitsgewinn bis zur endgültigen Ausserbetriebnahme 2019 erzielt. Im Interview erklärt Hans Wanner, Direktor des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI, weshalb die Aufsichtsbehörde Alternativen zu früheren Forderungen akzeptiert hat.

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    „Selbst wenn die Risse die vom ENSI festgelegten Grenzwerte erreichen, ist der Kernmantel noch genügend stabil“

    Keine Stabilisierungsmassnahmen, aber ein erweitertes Prüfprogramm und Grenzwerte für den sicheren Betrieb für den Kernmantel im Kernkraftwerk Mühleberg: im Interview erläutert Georg Schwarz, Leiter des Aufsichtsbereichs Kernkraftwerke beim ENSI, wie damit die Sicherheit gewährleistet bleibt.

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    ENSI genehmigt Massnahmen für Mühleberg-Restlaufzeit mit Auflagen

    Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat die Massnahmen, die das Kernkraftwerk Mühleberg für die Restlaufzeit bis 2019 vorsieht, geprüft und akzeptiert. Die Aufsichtsbehörde hat für die Umsetzung der Nachrüstmassnahmen Fristen gesetzt und für den Kernmantel zudem neue Grenzwerte definiert.