Das ENSI erstellt das Gutachten zuhanden des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK im Auftrag der verfahrensleitenden Behörde, dem Bundesamt für Energie BFE.
Das Gutachten wird voraussichtlich in der zweiten Hälfte 2017 vorliegen.