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Erdbeben

Ein Erdbeben gehört zu einem der Naturereignisse, das massgeblich zum Gesamtrisiko der Kernkraftwerke beiträgt. Die Anlagen in der Schweiz müssen Erdbeben beherrschen, die sich einmal in 10‘000 Jahren ereignen können.

Im Rahmen von PEGASOS und dem PEGASOS Refinement Project haben die Betreiber die Erdbebengefährdung ermittelt. Vorgegangen wurde gemäss dem SSHAC Level 4, welches die höchste und damit anspruchsvollste Stufe eines international anerkannten Vorgehens ist.

Zudem hat das ENSI kurz nach dem Reaktorunfall in Fukushima verlangt, dass die Kernkraftwerke nachweisen, ob sie ein 10‘000-jährliches Erdbeben beherrschen. Der Nachweis wurde 2012 von allen Anlagen erbracht.

2016 hat das ENSI neue Vorgaben für die Erdbebengefährdung der Schweizer KKW festgelegt. In drei Schritten müssen die Kraftwerksbetreiber bis Ende 2020 erneut nachweisen, dass ihre Anlagen auch einem extrem seltenen starken Erdbeben standhalten.

News

  • KKB Beznau
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    Die KKW Leibstadt und Beznau halten seltenen und starken Erdbeben stand

    Die Kernkraftwerke Leibstadt und Beznau haben aufgezeigt, dass sie ihre Reaktoren bei bzw. nach einem sehr schweren Erdbeben in einen sicheren und stabilen Zustand überführen können. Die einzuhaltenden Dosiswerte von einem bzw. 100 Millisievert werden bei Erdbeben, die nur alle 1’000 bzw. 10’000 Jahre zu erwarten sind, nicht überschritten.

  • Artikel, News

    Bundesgericht bestätigt korrekte Beurteilung des 10’000-jährlichen Erdbebens

    Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von mehreren Privatpersonen im Zusammenhang mit dem Erdbebensicherheitsnachweis für das Kernkraftwerk Beznau im Hauptpunkt abgewiesen. Das ENSI nimmt diesen Entscheid zur Kenntnis. Aufgrund des Bundesgerichtsurteils muss das ENSI keine neuen Erdbebennachweise vom Kernkraftwerk Beznau verlangen, weil es diese bereits im Jahr 2016 gefordert hat.

  • Artikel, News

    Alle Schweizer Kernkraftwerke erfüllen die aktualisierten Erdbebensicherheits-Standards

    Die Kraftwerksbetreiber haben zum zweiten Mal nach dem Unfall von Fukushima im Jahr 2011 nachgewiesen, dass ihre Anlagen auch einem extrem seltenen, starken Erdbeben standhalten. Auch wurde die Sicherheit bei einem durch ein Erdbeben ausgelösten Hochwasser überprüft. Für alle vier Kernkraftwerke konnten die Ergebnisse der Nachweise im Nachgang von Fukushima bestätigt werden.

  • Artikel, News

    Das ENSI hat die Erdbebensicherheit des KKW Beznau korrekt beurteilt

    Das ENSI hat die Erdbebensicherheit des Kernkraftwerks Beznau gemäss den rechtlichen Vorgaben beurteilt. Das Bundesverwaltungsgericht weist in diesem Zusammenhang eine Beschwerde von 15 Privatpersonen ab.

  • Artikel, News

    Bundesrat setzt revidierte Kernenergieverordnung in Kraft

    Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. Dezember 2018 die Teilrevision der Kernenergieverordnung genehmigt. Er präzisiert damit die Vorgaben zu den Störfallanalysen von Kernkraftwerken und regelt die Abklinglagerung von radioaktiven Abfällen aus der Stilllegung von Kernanlagen. Die neuen Bestimmungen treten am 1. Februar 2019 in Kraft.

  • Artikel, News

    Die KEV-Revision macht keine Abstriche bei der Sicherheit der Bevölkerung

    Die Vernehmlassung des Bundesrates zur Teilrevision der Kernenergieverordnung wird begleitet von Vorwürfen der KKW-Kritiker, welche die Aufsicht des ENSI betreffen. Das ENSI als für die Überwachung der Sicherheit der Kernkraftwerke zuständige Behörde hält fest: Die Revision führt zu keinen Abstrichen bei der Sicherheit der Schweizer Kernkraftwerke. Und: Das Kernkraftwerk Beznau beherrscht auch ein schweres Erdbeben,…

  • Erdbebengefährdungskarte Schweiz
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    Bei einem 10‘000-jährlichen Naturereignis müssen die KKW die 100-mSv-Grenze einhalten

    Kernkraftwerke in der Schweiz dürfen auch bei sehr schweren und seltenen Naturereignissen nur eine gewisse Menge an radioaktiven Stoffen an die Umwelt abgeben. Die Betreiber der Kernkraftwerke müssen nachweisen, dass sie die gesetzlichen Limiten einhalten.

  • Artikel, News

    Vorgehen des ENSI bei der Beurteilung von Störfällen infolge von Naturereignissen ist korrekt

    Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI richtet sich bei der Störfallbeurteilung von Kernkraftwerken nach den Vorgaben des Gesetzgebers. Das hält das ENSI in seiner Verfügung fest, die von KKW-Kritikern verlangt wurde.

  • Artikel, News

    Aktualisierte Gefährdungsannahmen für Erdbeben erfordern neuen Sicherheitsnachweis der Schweizer Kernkraftwerke

    Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat unter Berücksichtigung der jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnisse neue Vorgaben für die Erdbebengefährdung der Schweizer Kernkraftwerke festgelegt. In drei Schritten müssen die Kraftwerksbetreiber bis Ende 2020 erneut nachweisen, dass ihre Anlagen auch einem extrem seltenen starken Erdbeben standhalten. Den letzten Erdbebennachweis mussten die Kraftwerksbetreiber nach dem Reaktorunfall in Fukushima 2011 erbringen.