KKW-Kritiker hatten dem ENSI vorgeworfen, es habe im Jahr 2012 die Störfallanalyse des Kernkraftwerks Beznau zur Beherrschung des 10‘000-jährlichen Erdbebens nicht korrekt überprüft. In seiner Verfügung legt das ENSI dar, dass seine Vorgehensweise bei der Beurteilung von Störfällen infolge von extremen Naturereignissen der Gesetzgebung entspricht. Das ENSI verlangt von den Betreibern, dass sie die Beherrschung dieser Störfälle nachweisen und überprüft diese Nachweise. Dabei richtet das ENSI seine Praxis nach dem Kernenergiegesetz, der Kernenergieverordnung, der Gefährdungsannahmenverordnung des UVEK, der Ausserbetriebnahmeverordnung des UVEK und der Strahlenschutzverordnung.
Extreme Naturereignisse wie Erdbeben, gegebenenfalls mit erdbebenbedingtem Hochwasser, die nur einmal alle 10‘000 Jahre zu erwarten sind, sind gemäss der Gefährungsannahmenverordnung der Störfallkategorie 3 zuzuordnen. Diese schreibt mit Hinweis auf den Artikel 94 der Strahlenschutzverordnung vor, dass der Dosiswert für die Bevölkerung in der Umgebung der Kernkraftwerke den gesetzlichen Wert von 100 Millisievert für nicht beruflich strahlenexponierte Personen nicht überschreiten darf. Die Störfallbeurteilung des ENSI richtet sich danach und entspricht somit den Vorgaben in der Gefährdungsmassnahmenverordnung.
Das Vorgehen der Schweiz bei der der Durchführung von Störfallanalysen wurde im Rahmen einer IRRS-Mission der Internationalen Atomenergieagentur IAEA überprüft. Die Experten kamen zum Schluss, dass „der ganze Prozess, wie er vom ENSI angewendet wird, internationaler Praxis entspricht und mit den Richtlinien der IAEA übereinstimmt.“
Dosiswert-Berechnung berücksichtigt ein ganzes Jahr nach dem Störfall
Gemäss der aktuellen Strahlenschutzverordnung und der Richtlinie ENSI-G14 ist grundsätzlich von einer Expositionszeit (Zeit, die ein Körper der Strahlung ausgesetzt ist) von einem Jahr nach dem Störfall auszugehen. Die Dosisberechnungsmethodik berücksichtigt den Stand vom Wissenschaft und Technik und entspricht internationalen Standards. Die Dosisberechnung in den Nachweisen aus dem Jahre 2012 wurde gemäss den genannten Vorschriften durchgeführt und ist somit korrekt erfolgt.
Die Verfügung des ENSI kann beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.
Weitere Informationen
- Verfügung Nachweis zur Beherrschung des 10’000-jährlichen Erdbebens
- Kernenergiegesetz
- Verordnung des UVEK über die Gefährdungsmassnahmen und Bewertung des Schutzes gegen Störfälle in Kernanlagen
- Verordnung des UVEK über die Methodik und die Randbedingungen zur Überprüfung der Kriterien für die vorläufige Ausserbetriebnahme von Kernkraftwerken
- Strahlenschutzverordnung
- Grenzwert der Radioaktivität hängt von der Häufigkeit des Ereignisses ab
- Strahlenschutz-Serie: Biologische Wirkung von ionisierender Strahlung
- ENSI schliesst Arbeiten im Rahmen des Aktionsplans Fukushima ab
- Vorgehen des ENSI bei Störfallbeurteilung wird breit gestützt