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Vorgehen des ENSI bei Störfallbeurteilung wird breit gestützt

Drei Organisationen der Antiatombewegung werfen dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI vor, die Schweizerische Gesetzgebung falsch anzuwenden. Dies trifft nicht zu. Das Vorgehen der Nuklearaufsichtsbehörde wird von verschiedenen Bundestellen sowie weiteren Fachgremien gestützt.

Kurz nach dem Reaktorunfall in Fukushima 2011 hat das ENSI von den Betreibern der Kernkraftwerke in der Schweiz den Nachweis verlangt, dass ihre Anlagen einem Erdbeben, das sich höchstens einmal pro 10‘000 Jahren ereignen kann, beherrschen. Im Sommer 2012 hat das ENSI zu den Nachweisen Stellung genommen und ist zum Schluss gekommen, dass die Kernkraftwerke in der Schweiz die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Die Beurteilung des ENSI steht im Einklang mit der langjährigen Praxis und stützt sich unter anderem auf die Gefährdungsannahmeverordnung des UVEK. Diese schreibt vor, dass der Dosisgrenzwert von 100 Millisievert bei einem 10‘000-jährlichen Ereignis, einem Ereignis der Störfallkategorie 3, nicht überschritten werden darf.

ENSI hat Kategorienzuteilung nach Fukushima mehrfach thematisiert

Bereits vor rund vier Jahren im Nachgang zu Fukushima hat das ENSI die Störfallkategorie-Zuordnung verschiedentlich mit Fachgremien thematisiert. Die Kommission für Nukleare Sicherheit KNS kam in ihrem Bericht zu den Folgemassnahmen in der Schweiz nach Fukushima im März 2012 zum Schluss: „Diese Zuordnung entspricht bezüglich Sicherheitserdbeben auch der historisch gewachsenen Usanz.“

Sie regte jedoch unter anderem zu Händen des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK an, dass die Grenzwertzuordnung gemäss deren Verordnung im Kontext des geltenden Regelwerks juristisch überprüft werden solle. Sie hielt zudem fest, „dass die Bestimmung der Gefährdungsannahmen auf Basis von PEGASOS sowie die Vorgaben für den deterministischen Sicherheitsnachweis (inklusive anwendbare Dosislimite) im internationalen Vergleich anspruchsvoll sind und somit ein gutes Sicherheitsniveau gewährleisten.“

Auch die Expertengruppe Reaktorsicherheit ERS hat auf Anfrage des ENSI die Kategorienzuteilung diskutiert. Das internationale Expertengremium kam im November 2012 zum Schluss, dass die Gefährdungsannahmen den Vorgaben der Internationalen Atomenergieagentur IAEA entsprechen. Sie hat der Schweiz aber empfohlen, ihre Vorgaben der internationalen Praxis anzugleichen wonach zuerst die Störfälle definiert werden und diese auf der Basis von Expertenurteilen und nicht aufgrund von Häufigkeitsberechnungen der jeweiligen Ereigniskategorie zuzuordnen sind.

Schweizer Praxis ist konform mit IAEA-Vorgaben

Auch im Rahmen der Mission des Integrated Regulatory Review Service IRRS der IAEA Ende 2011 hat das ENSI das Thema aufgebracht. Die internationalen Experten hielten in ihrem Schlussbericht fest, dass das Schweizer Vorgehen den IAEA-Anforderungen konform sei, jedoch nicht international üblicher Praxis entspreche. Sie betonten zudem, dass der Dosisgrenzwert von 1 Millisievert für die Störfallkategorie 2 im internationalen Vergleich streng sei.

Das ENSI wird das Gesuch der Kernenergie-Gegner, das heute eingereicht wurde, prüfen und zu gegebener Zeit dazu Stellung nehmen.

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