„Die Schweizer Kernkraftwerke halten einem Erdbeben, wie es in 10‘000 Jahren höchstens einmal vorkommt, stand“, fasst Georg Schwarz, Leiter des Aufsichtsbereichs Kernkraftwerke das Resultat der Überprüfung der Erdbebennachweise durch das ENSI zusammen. „Der Schutz von Bevölkerung und Umwelt vor einer zu hohen Strahlendosis ist gewährleistet.“
Das ENSI ist zum Schluss gekommen, dass die Kernkühlung und die Kühlung der Brennelementlagerbecken unter Einwirkung eines 10‘000-jährlichen Erdbebens und der Kombination von Erdbeben und erdbebenbedingtem Hochwasser gewährleistet bleiben. Die gesetzlich festgeschriebene Dosislimite von 100 Millisievert wird bei diesen Störfällen deutlich eingehalten. Somit wird kein Kriterium der Ausserbetriebnahmeverordnung erreicht und die Schweizer Kernkraftwerke können in Betrieb bleiben.
Stauanlage Mühleberg hält Stand
Beim Nachweis der Beherrschung der Kombination von Erdbeben und dem durch Erdbeben ausgelöste Versagen der Stauanlagen im Einflussbereich des Kernkraftwerkes Mühleberg hat der Betreiber nachgewiesen, dass diese Stauanlagen standhalten. Die Nachweise für die Stauanlagen Mühleberg, Schiffenen und Rossens wurden von der zuständigen Fachstelle im Bundesamt für Energie BFE und dem ENSI überprüft.
„Die Erdbebennachweise bestätigen die früheren Überprüfungen im Rahmen von Fukushima, wie beispielsweise den EU-Stresstest“, bilanziert ENSI-Direktor Hans Wanner. „Die Schweizer Kernkraftwerke sind auf einem hohen Sicherheitsstand – auch im internationalen Vergleich.“ Dies ist auch das Resultat der Politik der laufenden Nachrüstungen. „Beispielsweise hätten die älteren KKW den Nachweis ohne die gebunkerten Notstandssysteme, die in den 80er- und 90er-Jahren nachgerüstet wurden, nicht geschafft“, hält Hans Wanner fest.
Vorbehalte beim Nachweis aus Gösgen
Das ENSI akzeptiert die Erdbebennachweise von allen vier Schweizer Kernkraftwerken. Das Kernkraftwerk Gösgen (KKG) hat dem ENSI jedoch Ende März 2012 einen qualitativ teilweise mangelhaften Erdbebennachweis eingereicht. Das ENSI musste deshalb mehrmals Nachforderungen stellen und zusätzlich eigene Berechnungen anstellen. Das KKG hat in der Folge Teile des Nachweises grundlegend überarbeitet und die letzten Berichte am 29. Juni 2012 eingereicht. Die Erstprüfung dieser Unterlagen hat gezeigt, dass jetzt die wichtigsten Forderungen erfüllt sind und das ENSI deshalb den Nachweis akzeptieren kann. Allerdings wird das ENSI die zuletzt nachgereichten Unterlagen noch vertieft überprüfen.
„Die vom ENSI identifizierten Mängel in der Analyse der Erdbebenfestigkeit des KKG sind leider kein Einzelfall“, kritisiert Georg Schwarz. Bereits im Rahmen der Periodischen Sicherheitsüberprüfung 2008 (PSÜ 2008) und dem Nachweis der Beherrschung des 10‘000-jährlichen Hochwassers 2011 wurden vom KKG Analysen eingereicht, welche unvollständig dokumentiert und/oder von ungenügender technischer Qualität waren. Und im Aufsichtsbericht 2009 hat das KKG aufgrund ähnlicher Defizite lediglich das Prädikat „ausreichend“ erhalten.
Im Zusammenhang mit der Stellungnahme zur PSÜ 2008, die das ENSI im Spätsommer publiziert, wird die Aufsichtsbehörde Massnahmen fordern. So wird das KKG darlegen müssen, wie es die Qualitätssicherung im Bereich Sicherheitsanalysen verbessern wird.
Nachweise müssen vervollständigt werden
Das ENSI hat eine ganze Reihe von neuen Forderungen an die Kraftwerke gestellt, die das Gesamtergebnis der Überprüfungen jedoch nicht in Frage stellen. Es geht dabei vor allem um die Vollständigkeit der Analysen:
- Das Kernkraftwerk Gösgen muss bis 31. Oktober 2012 vervollständigende Analysen zu den Themen Kernkühlung und Erdbebenfestigkeit der Brennelementlagerbecken einreichen.
- Das Kernkraftwerk Gösgen muss, um die Nachweisführung zum erdbebenbedingten Hochwasser zu vervollständigen, die Auswirkungen des Versagens der flussaufwärts im relevanten Umreis des KKG gelegenen Stauanlagen betrachten. Das ENSI wird diese Forderung im Rahmen eines separaten Verfahrens konkretisieren und verfolgen.
- Das Kernkraftwerk Gösgen muss den Gesamtzusammenhang und damit die Wechselwirkungen der Komponenten im Reaktordruckbehälter im Erdbebenfall bis zum 31. Oktober 2012 umfassend analysieren.
- Das Kernkraftwerk Gösgen muss die technischen Spezifikationen im radiologischen Bereich anpassen. Das ENSI erwartet dazu den Antrag ebenfalls bis Ende Oktober 2012.
- Die Kernkraftwerke Leibstadt und Mühleberg müssen nachweisen, dass das Brennelementabheben und seitliche Versetzen beim 10`000-jährlichen Erdbeben ausgeschlossen werden kann. Der Nachweis ist dem ENSI bis 31. Dezember 2012 einzureichen.
- Das Kernkraftwerk Mühleberg muss die Berechnungen der Erdbebensicherheit für Stauanlagen im Einflussbereich des Kraftwerks gemäss Angaben in Prüfberichten des BFE vervollständigen. Die überarbeiteten Unterlagen sind dem BFE und dem ENSI bis am 31. Oktober 2012 einzureichen.
- Das Kernkraftwerk Mühleberg muss hinsichtlich der Verbesserung der Dichtfunktion der Dammplatte zwischen dem Brennelementbecken und der Reaktorgrube eine Analyse durchführen und die Ergebnisse der Analyse dem ENSI bis zum 31. Dezember 2012 zur Beurteilung einreichen.
- Das Kernkraftwerk Beznau muss überprüfen, wie die Frischdampf-Abblaseventile durchgängig erdbebenfest vom Notstandleitstand angesteuert werden können.
- Das Kernkraftwerk Beznau muss bis zum 30. September 2012 überprüfen, ob kurzfristig realisierbare Massnahmen zur Verhinderung einer unzulässigen Füllstandsabsenkung durch Saughebewirkung in einer bestimmten Betriebssituation beim Brennelementlagerbecken ergriffen werden können.
Erdbebennachweise müssen in naher Zukunft aktualisiert werden
„Die aktuellen Erdbebennachweise haben nur eine vorübergehende Gültigkeit“, hält Georg Schwarz fest. Sie basieren auf einer Zwischenberechnung des PEGASOS Refinement Project PRP vom Mai 2011. Nach Abschluss des Projekts PRP und der darauffolgenden Überprüfung der Ergebnisse durch das ENSI wird die Aufsichtsbehörde die Erdbebengefährdung für jeden Standort neu festlegen. Auf dieser Grundlage werden die Betreiber die seismischen Gefährdungsannahmen erneut analysieren müssen und die Erdbebenfestigkeitsnachweise aktualisieren.
Nach bedeutenden Ereignissen, die auf der internationalen Störfall-Bewertungsskala INES der Stufe 2 oder höher zugeordnet sind, muss überprüft werden, ob Ausserbetriebnahmekriterien erreicht sind. Das ENSI hat diese Überprüfung am 18. März 2011, eine Woche nach dem Erdbeben in Japan, angeordnet. Die Betreiber mussten unter anderem bis am 31. März 2012 nachweisen, dass ihre Anlagen ein 10‘000-jährliches Erdbeben und die Kombination von Erdbeben und erdbebenbedingtem Hochwasser beherrschen.