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Nukleare Sicherheit und Sicherung

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  • Artikel, Gestaffelte Sicherheitsvorsorge, News

    Gestaffelte Sicherheitsvorsorge: Anlageexterner Notfallschutz (12/13)

    Der anlageexterne Notfallschutz kommt dann zum Einsatz, wenn trotz aller Massnahmen der vorangehenden Sicherheitsebenen eine grössere Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umgebung nicht ausgeschlossen werden kann. Ziel der Massnahmen auf der Sicherheitsebene 5 ist der Schutz der betroffenen Bevölkerung. Es geht darum, die aus einer Freisetzung radioaktiver Stoffe resultierende Strahlendosis möglichst gering zu halten.

  • Artikel, Gestaffelte Sicherheitsvorsorge, News

    Spezifische Massnahmen zur Beherrschung bestimmter auslegungsüberschreitender Störfälle und zur Begrenzung der Freisetzung radioaktiver Stoffe (11/13)

    Zur Beherrschung bestimmter auslegungsüberschreitender Störfälle und zur Begrenzung der Freisetzung radioaktiver Stoffe ist eine Reihe spezifischer Massnahmen ergriffen worden. Alle diese Massnahmen werden den Sicherheitsebenen 4a und 4b zugeordnet.

  • Artikel, Gestaffelte Sicherheitsvorsorge, News

    Gestaffelte Sicherheitsvorsorge: Beherrschung bestimmter auslegungsüberschreitender Störfälle (10/13)

    Mit den Sicherheitsebenen 1 bis 3 ist eine weitreichende und umfassende Vorsorge gegen das Eintreten von Störfällen, deren anlageninternen Konsequenzen und die dadurch verursachte Freisetzung radioaktiver Stoffe getroffen. Im Rahmen dieses Vorsorgekonzepts werden Störfälle durch die Sicherheitssysteme auslegungsgemäss beherrscht. Es treten somit keine oder zumindest keine schwerwiegenden Auswirkungen in der Umgebung auf. Eine absolute Sicherheit…

  • Artikel, Gestaffelte Sicherheitsvorsorge, News

    Gestaffelte Sicherheitsvorsorge: Notstandsysteme (9/13)

    Alle Schweizer Kernkraftwerke verfügen zusätzlich zu den klassischen Sicherheitssystemen über ein sogenanntes Notstandsystem. Dieses ist ausgelegt auf den sogenannten Notstandfall, eine Situation, in der die Schichtmannschaft aufgrund äusserer Einwirkung nicht mehr handlungsfähig ist.

  • Artikel, Gestaffelte Sicherheitsvorsorge, News

    Gestaffelte Sicherheitsvorsorge: Sicherheitssysteme und Schutzziele (2. Teil, 8/13)

    Nach der Beendigung der Kettenreaktion im Kern muss über lange Zeit die durch radioaktiven Zerfall erzeugte Wärme aus dem abgeschalteten Reaktor abgeführt werden. Die Nachzerfallswärme nimmt im Laufe der Zeit stark ab, beträgt aber auch nach Jahren immer noch einige kW je Brennelement. Ein weiteres Schutzziel ist der „Einschluss radioaktiver Stoffe“.

  • Artikel, Gestaffelte Sicherheitsvorsorge, News

    Gestaffelte Sicherheitsvorsorge: Sicherheitssysteme und Schutzziele (1. Teil, 7/13)

    Den drei Schutzzielen „Kontrolle der Reaktivität“, „Kühlung der Brennelemente“ und „Einschluss radioaktiver Stoffe“ dient eine Reihe von Sicherheitssystemen. Einige der wichtigsten für das erste Schutzziel sind nachfolgend kurz aufgeführt.

  • Artikel, Gestaffelte Sicherheitsvorsorge, News

    Gestaffelte Sicherheitsvorsorge: Das Reaktorschutzsystem (6/13)

    Sicherheitssysteme sind grundsätzlich der Sicherheitsebene 3 zugeordnet. Ein zentrales Sicherheitssystem ist das Reaktorschutzsystem. Wie der Name schon ausdrückt, schützt es den Reaktor bei Störfällen, die nicht durch die Sicherheitsebene 2 abgefangen werden können.

  • ENSI-Defence_in_Depth_5
    Artikel, Gestaffelte Sicherheitsvorsorge, News

    Gestaffelte Sicherheitsvorsorge: Beherrschung von Auslegungsstörfällen, sodass ein Kernschaden verhindert wird (5/13)

    Gemäss Auslegung soll ein Kernkraftwerk Störfälle, die aufgrund der Erfahrung während der Lebensdauer zu erwarten oder nach menschlichem Ermessen nicht auszuschliessen sind, soweit beherrschen, dass keine schwerwiegenden Auswirkungen in ihrer Umgebung auftreten. Diese Ereignisse werden unter dem Sammelbegriff Auslegungsstörfälle zusammengefasst.

  • Artikel, Gestaffelte Sicherheitsvorsorge, News

    Gestaffelte Sicherheitsvorsorge: Beherrschung von Betriebsstörungen (4/13)

    Im Normalbetrieb wird durch Regelsysteme sichergestellt, dass alle Betriebsparameter im zulässigen Betriebsband liegen. Falls Störungen in der Anlage auftreten, sollen diese möglichst durch ein selbstregulierendes Anlageverhalten oder durch automatische Regeleingriffe aufgefangen werden.