Der anlageexterne Notfallschutz kommt dann zum Einsatz, wenn trotz aller Massnahmen der vorangehenden Sicherheitsebenen eine grössere Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umgebung nicht ausgeschlossen werden kann. Ziel der Massnahmen auf der Sicherheitsebene 5 ist der Schutz der betroffenen Bevölkerung. Es geht darum, die aus einer Freisetzung radioaktiver Stoffe resultierende Strahlendosis möglichst gering zu halten.
Einige wichtige Massnahmen auf der Sicherheitsebene 5 werden nachfolgend skizziert:
Eine umfassende Notfallorganisation, die alle wichtigen Entscheidungsträger und Vollzugsorgane von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie des betroffenen Kernkraftwerks, des ENSI und die Nationale Alarmzentrale (NAZ) einschliesst. Der leitet den Einsatz der nationalen und internationalen Ressourcen und bereitet die Entscheide des Bundesrates vor.
Mit dem vom ENSI betriebenen MADUK-Netz (Messnetz zur automatischen Dosisleistungsüberwachung in der Umgebung der Kernkraftwerke) wird die aktuelle Strahlendosisleistung in der Umgebung der Kernkraftwerke rund um die Uhr gemessen. Die Messdaten werden automatisch zum ENSI übertragen und ausgewertet. Damit kann jederzeit eine Dosisleistungserhöhung in der Umgebung der Kernkraftwerke festgestellt werden. Im Notfall dient das Messsystem auch als Hilfe zur Einschätzung möglicher Massnahmen. Das MADUK-System besteht aus insgesamt 57 Immissionsmessstationen, die im Umkreis von rund sechs Kilometern um die Schweizer Kernkraftwerke und um das Paul Scherrer Institut aufgestellt sind. Die Messsonden des MADUK-Systems komplettieren und ergänzen das gesamtschweizerische Messnetz NADAM (Netz für die automatische Dosisleistungsalarmierung und –messung), das weitere 58 Messstationen – verteilt über die ganze Schweiz – zählt.
Die Aufgaben des ENSI im Notfall:
Es orientiert die NAZ unverzüglich über Ereignisse in schweizerischen Kernanlagen.
Es erstellt Prognosen betreffend Entwicklung des Störfalles in der Anlage, möglicher Ausbreitung der Radioaktivität in der Umgebung und deren Konsequenzen.
Es beurteilt die Zweckmässigkeit der vom Betreiber der Kernanlagen getroffenen Massnahmen betreffend Schutz von Personal und Umgebung.
Es berät das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) und den Bundesstab Bevölkerungsschutz (VBSTB) bei der Anordnung von Schutzmassnahmen für die Bevölkerung.
Hierfür betreibt es einen eigenen Pikettdienst und stellt eine eigene interne Notfallorganisation sicher.
Im Ernstfall ist es entscheidend, dass die Notfallorganisation und die Bevölkerung rechtzeitig aufgeboten beziehungsweise informiert werden. Dazu ist ein Alarmierungskonzept entwickelt worden, das im Wesentlichen aus folgenden Elementen besteht:
Eine „Warnung“ wird ausgelöst, wenn sich in einem Kernkraftwerk ein Unfall ereignet hat, ohne dass eine unmittelbare Gefahr für die Bevölkerung besteht. Sie bezweckt die rechtzeitige Erstellung der Bereitschaft zur Alarmierung sowie der Einsatzbereitschaft der von allfälligen späteren Anordnungen betroffenen Stellen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden.
Mit dem „allgemeinen Alarm“ wird die Bevölkerung zum Radiohören aufgerufen. Er wird ausgelöst, wenn ein Störfall sich so entwickelt, dass eine gefahrbringende Abgabe radioaktiver Stoffe an die Umwelt möglich ist. Der „allgemeine Alarm“ kann mehrmals zur Ankündigung von Verhaltensanweisungen oder amtlichen Mitteilungen ausgelöst werden, die unmittelbar nach dem Alarm über Radio verbreitet werden. Mögliche Verhaltensanweisungen:
Schutzmassnahmen vorbereiten (zum Beispiel Kaliumiodidtabletten bereitstellen)
Schutzmassnahmen vollziehen (zum Beispiel Keller/Schutzraum aufsuchen, Kaliumiodidtabletten einnehmen)
Das Alarmierungszeichen „allgemeiner Alarm“ sowie dessen Bedeutung sind auf der Webseite des BABS beschrieben und werden anlässlich des jährlichen Sirenentests der Bevölkerung in Erinnerung gerufen.
Die Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundesamtes für Energie BFE und der Mitarbeit aller in einem Notfall betroffenen Bundesorgane (einschliesslich ENSI) sowie der Kantone überprüfte den Notfallschutz in der Schweiz und zeigte Verbesserungsmöglichkeiten auf. Im Bereich des nationalen Notfallmanagements wurden das Referenzszenario für die Notfallschutzplanung neu festgelegt und der Radius der Vorverteilung von Jodtabletten um die Kernkraftwerke auf einen Radius von 50 Kilometer erhöht.
Anforderungsfall: Normalbetrieb
Ziel: Vermeidung von Betriebsstörungen
Systeme, Ausrüstungen und Massnahmen: Betriebssysteme einschliesslich der erforderlichen Versorgungssysteme und Leitanlagen
Anforderungsfall: Betriebsstörungen
Ziel: Beherrschung von Betriebsstörungen
Systeme, Ausrüstungen und Massnahmen: Begrenzungssysteme einschliesslich der erforderlichen Versorgungssysteme und Leitanlagen
Anforderungsfall: Auslegungsstörfälle
Ziel: Beherrschung von Auslegungsstörfällen, sodass ein Kernschaden verhindert wird
Systeme, Ausrüstungen und Massnahmen: Sicherheits- und Notstandsysteme einschliesslich der erforderlichen Versorgungssysteme und Leitanlagen
Anforderungsfall: Auslegungsüberschreitende Störfälle ohne schweren Kernschaden
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Am 18. Juni 2025 findet das zweite Online-Stakeholder-Meeting im Rahmen des ENSREG TPR II statt – mit dem Schwerpunkt «Brandschutz in Kernanlagen». Interessierte Einzelpersonen und Organisationen haben dabei erneut die Gelegenheit, Fragen zu stellen und sich aktiv in die Diskussion einzubringen. Die Frist zur Anmeldung endet heute, am 17. Juni 2025.
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Strahlenschutzbericht 2024: Alle gesetzlichen Grenzwerte eingehalten
Im Jahr 2024 haben die Schweizer Kernanlagen sämtliche Grenzwerte der Strahlenschutzgesetzgebung eingehalten. Dies schreibt das ENSI in seinem jährlichen Strahlenschutzbericht. Es konnte sich anhand von verschiedenen engmaschigen Kontrollinstrumenten vergewissern, dass die Beaufsichtigten ihren gesetzlichen Pflichten für den Strahlenschutz des Personals und der Bevölkerung nachkommen.