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Gestaffelte Sicherheitsvorsorge: Anlageexterner Notfallschutz (12/13)

Der anlageexterne Notfallschutz kommt dann zum Einsatz, wenn trotz aller Massnahmen der vorangehenden Sicherheitsebenen eine grössere Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umgebung nicht ausgeschlossen werden kann. Ziel der Massnahmen auf der Sicherheitsebene 5 ist der Schutz der betroffenen Bevölkerung. Es geht darum, die aus einer Freisetzung radioaktiver Stoffe resultierende Strahlendosis möglichst gering zu halten.

Einige wichtige Massnahmen auf der Sicherheitsebene 5 werden nachfolgend skizziert:

Im Ernstfall ist es entscheidend, dass die Notfallorganisation und die Bevölkerung rechtzeitig aufgeboten beziehungsweise informiert werden. Dazu ist ein Alarmierungskonzept entwickelt worden, das im Wesentlichen aus folgenden Elementen besteht:

Im Nachgang zur Katastrophe in Fukushima wurde der Notfallschutz nochmals eingehend auf seine rasche Einsatzfähigkeit überprüft. Der Bundesrat hat dazu im Mai 2011 die interdepartementale Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Notfallschutzmassnahmen bei Extremereignissen in der Schweiz IDA NOMEX eingesetzt.

Die Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundesamtes für Energie BFE und der Mitarbeit aller in einem Notfall betroffenen Bundesorgane (einschliesslich ENSI) sowie der Kantone überprüfte den Notfallschutz in der Schweiz und zeigte Verbesserungsmöglichkeiten auf. Im Bereich des nationalen Notfallmanagements wurden das Referenzszenario für die Notfallschutzplanung neu festgelegt und der Radius der Vorverteilung von Jodtabletten um die Kernkraftwerke auf einen Radius von 50 Kilometer erhöht.

  • Anforderungsfall: Normalbetrieb
  • Ziel: Vermeidung von Betriebsstörungen
  • Systeme, Ausrüstungen und Massnahmen: Betriebssysteme einschliesslich der erforderlichen Versorgungssysteme und Leitanlagen
  • Anforderungsfall: Betriebsstörungen
  • Ziel: Beherrschung von Betriebsstörungen
  • Systeme, Ausrüstungen und Massnahmen: Begrenzungssysteme einschliesslich der erforderlichen Versorgungssysteme und Leitanlagen
  • Anforderungsfall: Auslegungsstörfälle
  • Ziel: Beherrschung von Auslegungsstörfällen, sodass ein Kernschaden verhindert wird
  • Systeme, Ausrüstungen und Massnahmen: Sicherheits- und Notstandsysteme einschliesslich der erforderlichen Versorgungssysteme und Leitanlagen
  • Anforderungsfall: Auslegungsüberschreitende Störfälle ohne schweren Kernschaden
  • Ziel: Beherrschung bestimmter auslegungsüberschreitender Störfälle
  • Systeme, Ausrüstungen und Massnahmen: Notfallsysteme und Notfallausrüstungen (präventive Notfallmassnahmen)
  • Anforderungsfall: Auslegungsüberschreitende Störfälle mit schwerem Kernschaden
  • Ziel: Begrenzung der Freisetzung radioaktiver Stoffe
  • Systeme, Ausrüstungen und Massnahmen: Notfallausrüstungen (mitigative Notfallmassnahmen)
  • Anforderungsfall: Schwere Notfälle mit grösserer Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umgebung
  • Ziel: Linderung der radiologischen Auswirkungen in der Umgebung
  • Systeme, Ausrüstungen und Massnahmen
    • Massnahmen zur Minimierung der Strahlendosis der Bevölkerung und des Personals

Dies ist der zwölfte von 13 Teilen zur gestaffelten Sicherheitsvorsorge. Der nächste Teil behandelt ebenenübergreifende Aspekte der Sicherheit.

Dieser Artikel wurde am 3.12.2018 aktualisiert.

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