ENSI-B05/d
Diese Richtlinie regelt die Konditionierung radioaktiver Abfälle und das Verfahren zur Erlangung von Einzel- oder Typengenehmigungen.
Die Regelungen dieser Richtlinie gelten für alle Arten radioaktiver Abfälle, welche im Aufsichtsbereich des ENSI entstehen oder definitiv in diesen übergegangen sind. Sie sind somit insbesondere anwendbar auf:
- Abfälle aus dem Betrieb von Kernanlagen gemäss Art. 2 Abs. 1 Bst. c Ziff. 1 Kernenergiegesetz (KEG), SR 732.1;
- Abfälle aus dem Bereich von Medizin, Industrie und Forschung, welche nach Art. 27 Abs. 1 Strahlenschutzgesetz (StSG), SR 814.50 abgeliefert worden sind.
Sie werden darüber hinaus als Beurteilungskriterien für Abfallgebinde herangezogen, die in den Aufsichtsbereich des ENSI übergehen.
Transport- und Lagerbehälter (TL-Behälter) sind keine Abfallgebinde im Sinne dieser Richtlinie. Sie sind Gegenstand der Richtlinie ENSI-G05.
Die für diese Richtlinie relevanten Begriffe, die einer Erläuterung bedürfen, sind in Anhang 1 bestimmt.
Die anerkannten Bestimmungs- und Prüfmethoden nach ENSI-B05 sind unter folgendem Link zu finden: Homologierte Prüfverfahren für Abfallmatrizen und Füllmaterialien