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Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI
Im Kernkraftwerk Beznau 2 kam es in der Nacht von Sonntag auf Montag, 24. März, zu einer automatischen Reaktorschnellabschaltung. Es bestand keine Gefahr für Mensch und Umwelt. Das KKB darf wiederanfahren.
Im Kernkraftwerk Beznau 2 (KKB2) kam es heute zu einer Reaktorschnellabschaltung. Die Anlage verhielt sich dabei auslegungsgemäss. Alle Schutzziele wurden eingehalten. Eine Gefahr für Mensch und Umwelt bestand zu keiner Zeit.
Im KKW Beznau 1 kam es zu einer Reaktorschnellabschaltung als Folge eines zu hohen Füllstandes in einem Dampferzeuger. Der Grund war ein blockiertes Speisewasserregelventil.
Im Zuge einer Schalthandlung zur Vorbereitung einer Funktionsprüfung im Notstand-Brunnenwassersystem des Blocks 2 stellte am 12. Juli 2024 das Betriebspersonal des KKW Beznau an einem manuellen Antrieb einer Armatur eine Beschädigung fest.
Am 9. Mai 2024 wurde während eines Anlagenrundgangs durch das Personal im Maschinenhaus des KKW Beznau am Speisewasserbehälter einer Turbogruppe des Blocks 2 eine Tropfleckage festgestellt.
Am 18. April kam es infolge eines fehlerhaften Öffnens eines 50-kV-Hochspannungs-Leistungsschalters und am 16. Mai 2024 durch fehlerhaftes Öffnen mehrerer Hochspannungs-Leistungsschalter im Unterwerk Beznau zu einem Ausfall der jeweiligen 50-kV-Fremdnetz-Einspeisung des KKB.
Das KKB 1 entschied sicherheitsgerichtet, am 16. Juni 2023 die betroffene Turbogruppe des Kernkraftwerkes abzufahren, um den Gelenkkompensator an der Speisewasserleitung reparieren zu können.
Die Reaktorschnellabschaltung folgte auf die automatische Abschaltung einer Turbine. Auslöser war ein fehlerhaftes Messsignal. Die Anlage reagierte gemäss Auslegung. Das Vorkommnis hatte eine geringe sicherheitstechnische Bedeutung.
Am 7. Dezember 2020 wurde im KKW Beznau eine Montageabweichung an zwei Notstanddieselgeneratoren festgestellt, welche bereits seit längerer Zeit bestanden hatte. Das Vorkommnis war von sicherheitstechnischer Bedeutung und wurde als INES-1 eingestuft.