Betroffenes Werk / Titel
KKW Beznau 2 / Reaktorschnellabschaltung aufgrund Auslösung des Blockschutzes TG21
Datum / Zeit
März 2025/22.31 Uhr
Sachverhalt
Am Sonntag, 23. März 2025, kam es um 22.31 Uhr infolge der Auslösung des Blockschutzes einer Turbogruppe zunächst zur Spannungslosigkeit einer 6-kV-Gruppenschiene. Der Ausfall der Gruppenschiene führte zur Spannungslosigkeit einer Reaktorhauptpumpe. Dies wiederum hatte eine Reaktorschnellabschaltung zur Folge. Die sicherheitstechnischen Systeme funktionierten auslegungsgemäss. Ursache für das Ansprechen des Blockschutzes war ein fehlerhaftes Auslösesignal im Bereich der Leittechnik des Blockschutzes der betroffenen Turbogruppe. Nach dem Austausch der leittechnischen Komponenten konnte die ausgefallene Blockschiene am 24. März 2025 wieder zurückgeschaltet und die Anlage wieder angefahren werden.
Einstufung (nach Richtlinie ENSI-B03)
INES 0 (unterhalb der Skala)
Massnahmen des Betreibers
Der Betreiber hat die folgende Massnahme festgelegt:
- Eine externe Fachfirma analysiert die fehlerhafte Gerätekarte. Je nach Ergebnis werden weitere Massnahmen festgelegt.
Massnahmen des ENSI
Das ENSI fordert eine Analyse des auslösenden Fehlers im Blockschutz und je nach Bedarf die Umsetzung von Folgemassnahmen.
Beurteilung durch das ENSI
Die Reaktorschnellabschaltung erfolgte auslegungsgemäss. Es wurden keine begrenzenden Betriebsbedingungen gemäss Technischer Spezifikation verletzt. Die Reaktorschnellabschaltung wurde ohne weitere Verzögerung eingeleitet und hat korrekt funktioniert. Das Vorkommnis hatte eine geringe sicherheitstechnische Bedeutung. Die Schutzziele waren jederzeit erfüllt und die sicherheitsrelevanten Barrieren intakt. Es gab keine radiologischen Auswirkungen.
Kriterien für die Aufschaltung auf der ENSI-Website
- Auslösung eines Sicherheitssystems
Das ENSI informiert die Öffentlichkeit in seinem jährlichen Aufsichtsbericht über sämtliche meldepflichtigen Vorkommnisse im Bereich der nuklearen Sicherheit. Zudem informiert das ENSI auf seiner Website laufend über Vorkommnisse, die eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- INES-Stufe 1 oder höher,
- Auslösung von Sicherheitssystemen,
- Vorkommnis, das mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen zu einem Kernschaden führt,
- Inkorporation radioaktiver Stoffe mit einer Folgedosis von mehr als 1 mSv.
Titelbild: Axpo







