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Analyse zur Reaktorschnellabschaltung im KKW Beznau 2 vom März 2025

Am 23. März kam es im Block 2 des KKW Beznau zu einer Reaktorschnellabschaltung. Ursache war ein fehlerhaftes Auslösesignal im Bereich der Leittechnik des Blockschutzes einer Turbogruppe.

Aussenansicht von der Aare auf das KKW Beznau

Betroffenes Werk / Titel

KKW Beznau 2 / Reaktorschnellabschaltung aufgrund Auslösung des Blockschutzes TG21

Datum / Zeit

März 2025/22.31 Uhr

Sachverhalt

Am Sonntag, 23. März 2025, kam es um 22.31 Uhr infolge der Auslösung des Blockschutzes einer Turbogruppe zunächst zur Spannungslosigkeit einer 6-kV-Gruppenschiene. Der Ausfall der Gruppenschiene führte zur Spannungslosigkeit einer Reaktorhauptpumpe. Dies wiederum hatte eine Reaktorschnellabschaltung zur Folge. Die sicherheitstechnischen Systeme funktionierten auslegungsgemäss. Ursache für das Ansprechen des Blockschutzes war ein fehlerhaftes Auslösesignal im Bereich der Leittechnik des Blockschutzes der betroffenen Turbogruppe. Nach dem Austausch der leittechnischen Komponenten konnte die ausgefallene Blockschiene am 24. März 2025 wieder zurückgeschaltet und die Anlage wieder angefahren werden.

Einstufung (nach Richtlinie ENSI-B03)

INES 0 (unterhalb der Skala)

Massnahmen des Betreibers

Der Betreiber hat die folgende Massnahme festgelegt:

  • Eine externe Fachfirma analysiert die fehlerhafte Gerätekarte. Je nach Ergebnis werden weitere Massnahmen festgelegt.

Massnahmen des ENSI

Das ENSI fordert eine Analyse des auslösenden Fehlers im Blockschutz und je nach Bedarf die Umsetzung von Folgemassnahmen.

Beurteilung durch das ENSI

Die Reaktorschnellabschaltung erfolgte auslegungsgemäss. Es wurden keine begrenzenden Betriebsbedingungen gemäss Technischer Spezifikation verletzt. Die Reaktorschnellabschaltung wurde ohne weitere Verzögerung eingeleitet und hat korrekt funktioniert. Das Vorkommnis hatte eine geringe sicherheitstechnische Bedeutung. Die Schutzziele waren jederzeit erfüllt und die sicherheitsrelevanten Barrieren intakt. Es gab keine radiologischen Auswirkungen.

Kriterien für die Aufschaltung auf der ENSI-Website

  • Auslösung eines Sicherheitssystems

Das ENSI informiert die Öffentlichkeit in seinem jährlichen Aufsichtsbericht über sämtliche meldepflichtigen Vorkommnisse im Bereich der nuklearen Sicherheit. Zudem informiert das ENSI auf seiner Website laufend über Vorkommnisse, die eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • INES-Stufe 1 oder höher,
  • Auslösung von Sicherheitssystemen,
  • Vorkommnis, das mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 1 zu 100 Millionen zu einem Kernschaden führt,
  • Inkorporation radioaktiver Stoffe mit einer Folgedosis von mehr als 1 mSv.

Titelbild: Axpo

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