Am 3. Dezember 2025 stellte das KKW Leibstadt eine Abweichung bei der Beladung eines Transport- und Lagerbehälters für abgebrannte Brennelemente fest: In einem Behälter befanden sich einzelne Brennelemente mit einer Pellet-Anreicherung von bis zu 4,95 % Uran-235 – zulässig sind maximal 4,9 %. Das Vorkommnis hatte keinen Einfluss auf den Anlagenbetrieb.