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Entsorgungsprogramm 2016: ENSI stellt 11 Anträge für Auflagen

Das ENSI hat das Ende 2016 von der Nagra eingereichte Entsorgungsprogramm 2016 geprüft. In seiner Stellungnahme kommt das ENSI nun zum Schluss, dass die Nagra den gesetzlichen Auftrag erfüllt hat.

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat das Ende 2016 von der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle Nagra eingereichte Entsorgungsprogramm 2016 geprüft. In seiner Stellungnahme kommt das ENSI nun zum Schluss, dass die Nagra den gesetzlichen Auftrag erfüllt hat. Das ENSI stellt 11 Auflagenanträge zuhanden des Bundesrats für die zukünftigen Entsorgungsprogramme.

Die Kernenergiegesetzgebung verlangt von den Entsorgungspflichtigen alle 5 Jahre die Einreichung eines Entsorgungsprogramms. Damit können neue Erkenntnisse und die aus den behördlichen Stellungnahmen stammenden Empfehlungen und Kommentare berücksichtigt werden. Der Verfügung des Bundesrats zum Entsorgungsprogramm 2008 folgend, reichte die Nagra zusammen mit dem Entsorgungsprogramm (EP) einen Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrations-Plan (RD&D-Plan) ein.

Prüfung des Entsorgungsprogramms

Das ENSI hat das eingereichte Entsorgungsprogramm und den RD&D-Plan geprüft. Im Rahmen der Prüfung wurden alle Auflagen zum Entsorgungsprogramm 2008 hinsichtlich ihrer Erfüllung bewertet. Das ENSI hat auf Basis der jetzt geprüften Unterlagen für die zukünftigen Entsorgungsprogramme weitere Auflagenanträge formuliert. Aspekte, deren sicherheitstechnische Relevanz von geringerer Bedeutung ist und die im Rahmen der laufenden Aufsichtstätigkeit behandelt werden, sind in einer separaten Aktennotiz (ENSI 33/593) aufgeführt. Das ENSI kommt zum Schluss, dass die Nagra den gesetzlichen Auftrag erfüllt hat.

Realisierung von Tiefenlagern

Die von der Nagra in den Lagerkonzepten pro Lagertyp vorgesehenen Systeme gestaffelter, passiv wirkender technischer und natürlicher Barrieren beurteilt das ENSI als geeignet, um den gesetzlich geforderten dauernden Schutz von Mensch und Umwelt vor der ionisierenden Strahlung radioaktiver Abfälle zu gewährleisten. Der Grundsatz, dass sowohl die technischen als auch die geologischen Barrieren in signifikantem Masse zur Barrierenwirkung des Gesamtsystems beitragen, entspricht den behördlichen Vorgaben (ENSI-G03).

Im Rahmen der Detailprüfung in Etappe 2 des Sachplans Geologische Tiefenlagen wurden die Lagerkonzepte der Nagra geprüft. Mit fortschreitender Konkretisierung der Projekte für die geologischen Tiefenlager im Rahmen des Sachplanverfahrens und der weiteren Bewilligungsverfahren müssen die Lagerauslegung stufengerecht verfeinert und an die lokalen Bedingungen angepasst sowie die Eignung der verschiedenen Varianten geprüft werden. Die abschliessende Auslegung der Lager (Anordnung der untertägigen Lagerkammern, Ausgestaltung der technischen Barrieren) ist auf die detaillierten Befunde der erdwissenschaftlichen Untersuchungen untertag, die Resultate aus den künftigen RD&D-Plänen und die Erfahrungen aus ausländischen Programmen abzustimmen.

Das ENSI kommt in seiner Prüfung und Beurteilung zum Schluss, dass die Entsorgungspflichtigen die gesetzlichen und behördlichen Vorgaben im vorgeschlagenen Plan zur Realisierung von Tiefenlagern korrekt berücksichtigt haben. Der Realisierungsplan bildet die aufeinanderfolgenden nuklearen Bewilligungsverfahren korrekt und transparent ab; dies gilt auch für das Verfahren zur Standortwahl. Zu einigen Aspekten gibt es weiterbestehende Auflagen und neue Auflagenanträge.

Prüfung des Forschungs- und Entwicklungsbedarfs

Im aktuellen RD&D-Plan erläutert die Nagra die geplanten Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für die nächsten 5 bis 10 Jahre, also bis zur geplanten Einreichung des Rahmenbewilligungsgesuchs, im Detail. Aktivitäten für den weiter in der Zukunft liegenden Zeitraum werden allgemeiner beschrieben. Das ENSI weist darauf hin, dass RD&D-Aktivitäten, welche bis zum Einreichen des Rahmenbewilligungsgesuchs abgeschlossen sein müssen, bereits in den kommenden 5 bis etwa 8 Jahren beendet werden müssen, um zu gewährleisten, dass die Ergebnisse noch auf Stufe Rahmenbewilligungsgesuch berücksichtigt werden können. Das ENSI hat diesbezügliche Empfehlungen in seiner Aktennotiz ENSI 33/593 festgehalten und konkrete Anforderungen spezifiziert.

Um eine fristgemässe Realisierung der geologischen Tiefenlager zu ermöglichen, ist der Forschungsbedarf zu identifizieren sowie der Zeitrahmen der zukünftigen RD&D-Aktivitäten veranschlagte Zeitrahmen realistisch sein. Im bestehenden RD&D-Plan sind vor allem Forschungsziele und -themen dargelegt; spezifische offene Fragen werden nicht aufgelistet. Das ENSI hat diesbezüglich neue Auflagen beantragt.

Bis Baubeginn sind auf dem Gebiet der Technik allgemein (Robotik, Steuerungen etc.) noch erhebliche Entwicklungen zu erwarten, die unter Berücksichtigung von Erfahrungen aus ausländischen Programmen in die definitive Auslegung der Lagertechnologie einfliessen können. Das ENSI unterstützt die grundsätzliche Vorgehensweise der Nagra, einen genügend grossen Handlungsspielraum zur Optimierung der vorhandenen Lagerauslegungsprojekte und der Technologie für Bau, Betrieb und Verschluss der geologischen Tiefenlager sowie zur Entwicklung der Technik für die Rückholbarkeit der Abfälle bis zum nuklearen Baugesuch aufrecht zu erhalten. Damit können neue Informationen, zukünftige Erkenntnisse und technologische Entwicklungen zur Erhöhung der Sicherheit berücksichtigt werden.

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