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Convention on Nuclear Safety: Schweiz reicht 10. Länderbericht bei IAEA ein

Die Schweiz hat ihren 10. Länderbericht zur Convention on Nuclear Safety (CNS) bei der Internationalen Atomenergieagentur IAEA in Wien eingereicht. Der Bericht zeigt auf, dass die Schweiz die Vorgaben des internationalen Übereinkommens einhält.

Convetion on Nuclear Safety 2025

Das internationale Übereinkommen zur nuklearen Sicherheit (Convention on Nuclear Safety) gibt international verbindliche Sicherheitsstandards vor. Die 98 Vertragsparteien verpflichten sich, alle drei Jahre einen spezifischen Länderbericht zum Stand der Umsetzung des Übereinkommens an die IAEA einzureichen. Die Schweiz gehört zu den Gründerstaaten der CNS und setzt sich aktiv dafür ein, dass die Sicherheitsstandards eingehalten und gestärkt werden.

Mit der Einreichung ihres zehnten Länderberichtes bei der IAEA weist die Schweiz nach, dass sie die Forderung aus Artikel 5 des Übereinkommens erfüllt. Die Unterzeichnerstaaten geben in ihren Berichten Auskunft über die folgenden Themenbereiche:

  • in Betrieb stehende Kernanlagen
  • Gesetzgebung und behördliches Regelwerk
  • nationale Aufsichtsbehörde
  • Verantwortung des Bewilligungsinhabers respektive Betreibers
  • Vorrang der Sicherheit
  • finanzielle und personelle Ressourcen
  • menschliche Faktoren
  • Qualitätssicherung
  • Sicherheitsbewertung
  • Strahlenschutz
  • Notfallschutz
  • Standortwahl, Auslegung, Bau und Betrieb der Kernanlagen

Nächste Konferenz im Frühling 2026

Die nächste Überprüfungskonferenz zu den Länderberichten der CNS findet vom 13. bis 24. April 2026 bei der IAEA in Wien statt. Die eingereichten Länderberichte werden von den teilnehmenden Vertragsstaaten überprüft und bewertet. Das ENSI wird die Ergebnisse der Überprüfungskonferenz auf seiner Website veröffentlichen.

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