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KKW Beznau 1: ENSI erteilt nach Revision 2024 Freigabe zum Wiederanfahren

Am 19. Juni 2024 gab das ENSI den Betrieb nach der Revision des Kernkraftwerks Beznau 1 wieder frei. Das ENSI hat die Revision beaufsichtigt: Die Arbeiten wurden vorschriftsgemäss ausgeführt und die Strahlenschutzvorschriften eingehalten.

Kernkraftwerk Beznau mit Waldansicht

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat dem Kernkraftwerk (KKW) Beznau 1 nach der diesjährigen Revision die Erlaubnis zum Wiederanfahren erteilt. Das KKW Beznau 1 ging planmässig am 26. April 2024 in die Revision. Die Revision steht wie auch der Leistungsbetrieb unter der Aufsicht des ENSI. Die Expertinnen und Experten des ENSI und des Schweizerischen Vereins für technische Inspektionen (SVTI) begleiteten die Arbeiten im Werk in den letzten Wochen mit Kontrollen und Inspektionen.

Neben dem Brennelementwechsel fanden während der Revision Instandhaltungs- und Erneuerungsarbeiten sowie Prüfungen und Inspektionen an Komponenten und Systemen statt. Das KKW Beznau 1 machte in diesem Zuge auch die Dichtheitsprüfung des Containments. Der Test ist mindestens alle zehn Jahre durchzuführen und wird vom ENSI überwacht.

Das ENSI kam zu dem Schluss, dass das KKW Beznau 1 die Revision vorschriftsgemäss ausgeführt und die Strahlenschutzvorschriften eingehalten hat. Mit der Freigabe durch das ENSI am 19. Juni 2024 darf das KKW Beznau 1 den Leistungsbetrieb wieder aufnehmen.

Aktualisierung: 25.06.2024

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