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Bundesgerichtsurteil: ENSI veröffentlicht EMI-Daten des KKL für den geforderten Zeitraum

Das Bundesgericht hat am 27. September 2017 das Kernkraftwerk Leibstadt verpflichtet, Greenpeace Zugang zu den Emissionsdaten für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis 1. November 2014 zu gewähren. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat in diesem Fall entschieden, dass es die von KKL bereitgestellten Daten nicht nur Greenpeace zustellt, sondern sie auch veröffentlicht. Das KKL hat in diesem Zeitraum die Abgabelimiten stets eingehalten.

Der verlangte Datensatz betrifft die Messwerte der On-Line-Messungen zur Überwachung der radioaktiven Stoffe in der Abluft des Kernkraftwerks Leibstadt. Er zeigt den Verlauf der Messwerte einzelner Nuklidgruppen.

Der Verlauf der Messwerte ohne die mit einem Stern markierten Spitzen (Funktionstests) bestätigt, dass die Abgabelimiten jederzeit eingehalten wurden. Dies geht auch aus den bereits in den Strahlenschutzberichten 2013 und 2014 publizierten Gesamtmengen an jährlichen radioaktiven Abgaben hervor.

Effektive Abgaben im Normalbetrieb werden anders erhoben

Die Gesamtmengen an radioaktiven Abgaben werden nicht mit diesen Messeinrichtungen gemessen, sondern durch Auswertung von Filtern (Aerosole), Molekularsieben (Iod) oder Gaskartuschen, die über eine Sammelperiode (zum Beispiel eine Woche) der Abluft des Kernkraftwerks ausgesetzt wurden. Dadurch werden tiefere Nachweisgrenzen als bei den On-Line-Messungen erreicht, jedoch ist eine zeitliche Auflösung nicht möglich. Das ENSI publiziert monatlich diese Abgaben.

ENSI, EDÖB und Bundesgericht sprachen sich für Veröffentlichung aus

Im November 2014 hatte Greenpeace beim ENSI – gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz – Zugang zu den Abluftdaten am Kamin des KKL für die Zeit vom 1. Januar 2013 bis 1. November 2014 verlangt. Das ENSI teilte damals Greenpeace mit, dass es nicht mehr über diese Daten verfüge und das Kernkraftwerk Leibstadt nicht bereit sei, diese nochmals zu liefern.

Nach der Durchführung eines Schlichtungsverfahrens empfahl der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte EDÖB im Oktober 2015, dass das ENSI die Daten beim KKL beschaffe und veröffentliche. Die Kernkraftwerk Leibstadt AG verlangte daraufhin eine anfechtbare Verfügung vom ENSI und gelangte mit einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, das ihr vollumfänglich Recht gab.

Greenpeace erhob gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im August 2016 Beschwerde beim Bundesgericht. Das Bundesgericht korrigierte das vorinstanzliche Urteil und gab Greenpeace Recht.

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