Bundesgerichtsurteil: ENSI veröffentlicht EMI-Daten des KKL für den geforderten Zeitraum
Das Bundesgericht hat am 27. September 2017 das Kernkraftwerk Leibstadt verpflichtet, Greenpeace Zugang zu den Emissionsdaten für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis 1. November 2014 zu gewähren. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat in diesem Fall entschieden, dass es die von KKL bereitgestellten Daten nicht nur Greenpeace zustellt, sondern sie auch veröffentlicht. Das KKL hat in diesem Zeitraum die Abgabelimiten stets eingehalten.
Der verlangte Datensatz betrifft die Messwerte der On-Line-Messungen zur Überwachung der radioaktiven Stoffe in der Abluft des Kernkraftwerks Leibstadt. Er zeigt den Verlauf der Messwerte einzelner Nuklidgruppen.
Radioaktive Edelgase
Die Messwerte liegen im Mittel in der Grössenordnung der doppelten bis dreifachen Nachweisgrenze von 2.50E+09 Bq/h.
Radioaktive Aerosole
Die Messwerte liegen im Mittel in der Grössenordnung der doppelten Nachweisgrenze von 8.90E+04 Bq/h.
Radioaktives Iod
Die Messwerte liegen im Mittel in der Grössenordnung der Nachweisgrenze von 2.0E+05 Bq/h.
Erklärungen zu den Spitzenwerten und dem Verlauf
Bei den mit einem Stern markierten Spitzen handelt es sich um Funktionstests der Edelgas-, Aerosol- und Iodmonitore. Dabei wird durch die Einspeisung von elektrischen Prüfsignalen oder mit einer radioaktiven Prüfquelle die Funktionstüchtigkeit des Geräts nachgewiesen.
Die wiederkehrenden Edelgasspitzen, die über die normalen Schwankungen herausgehen und bis zu 1E11 Bq/h hoch sind, werden durch die Rückspülung von Filtern in den Systemen zur Aufbereitung von Reaktorwasser oder Kondensat erzeugt. Dabei handelt es sich um einen wiederkehrenden betrieblichen Vorgang.
Der am 21. Dezember 2012 aufgetretene Brennelementschaden führte in den folgenden Wochen zu einem langsamen Anstieg der Edelgas, Iod- und Aerosolabgaben, welcher durch die Entnahme der defekten Brennstäbe in der Jahreshauptrevision 2013 (2. bis 27. September 2013) beendet wurde. Durch das aus dem defekten Brennelement ausgewaschene Tramp-Uran waren auch im nachfolgenden Zyklus erhöhte Aerosolanzeigen zu verzeichnen, welche vorwiegend durch aerosolförmiges Iod entstanden. Eine Optimierung in der Aufbereitung des Kondensats im Januar 2014 reduzierte die Aerosolabgaben.
Am 27. Februar 2014 trat eine geringe Heizdampfleckage am Niederdruckvorwärmer auf, die erst in der Jahreshauptrevision 2014 (11. August bis 12. September) behoben werden konnte. Die aus dem Heizdampf entweichenden Edelgase führten zu einem Anstieg der Edelgasabgaben, der erst mit der Reparatur des Niederdruckvorwärmers beendet wurde.
Der am 12. Juni 2014 aufgetretene Brennelementschaden führte in den folgenden Wochen zu einem Anstieg der Iodabgaben, welcher durch die Entnahme des defekten Brennstabes in der Jahreshauptrevision 2014 beendet wurde.
Während des Anfahrens nach der Jahreshauptrevision 2014 wurde bei der Inbetriebnahme des Entgasungssystems am 10. September 2014 eine Spitze bei den Aerosolabgaben verursacht.
Kleine Spitzen bei den Iod- und Aerosolabgaben über der Nachweisgrenze werden durch Kleinstleckagen von Wasser oder Dampf mit Übertrag in die Raumluft verursacht.
Die Abgaben aus dem Kamin (Emissionen) werden vom Bewilligungsinhaber kontinuierlich mittels Probenahmen und Messungen erfasst. Der Messbereich der hierfür verwendeten Instrumentierung ist darauf ausgelegt, bei Notfällen mit stark erhöhten Abgaben die radioaktiven Stoffe in einer Genauigkeit zu messen, welche für Entscheidungen über Notfallschutzmassnahmen erforderlich ist.
Die Emissionen im Normalbetrieb liegen in einem Messbereich dieser Instrumentierung, der in der Regel belastbare quantitative Aussagen nicht zulässt. Die Instrumentierung erlaubt es dem Betreiber der Anlage aber, mithilfe voreingestellter Warn- und Alarmschwellen Betriebsstörungen frühzeitig zu erkennen. In diesem Fall leitet der Betreiber unverzüglich vertiefte Analysen und Messungen in die Wege, um die Einhaltung der Tages- und Wochenabgabelimiten sicherzustellen.
Im Normalbetrieb dient der kontinuierliche Datenstrom an das ENSI einer Funktionskontrolle der Datenübermittlung. Die Aufsichtsbehörde benötigt die Daten ausschliesslich im Notfall. Ausserhalb des Notfallschutzes ist das ENSI für die laufende Aufsichtstätigkeit nicht darauf angewiesen, später nochmals auf die EMI-Daten zugreifen zu können. Deshalb werden die EMI-Daten ähnlich wie Daten aus der Videoüberwachung öffentlicher Räume vom ENSI weder ausgewertet noch archiviert.
Die Kraftwerkbetreiber überwachen daneben kontinuierlich die Abluftemissionen (Edelgas-, lod- und Aerosol-Abgaben) mittels Probenahmen aus der Kaminfortluft und bilanzieren diese periodisch. Diese Daten werden vom ENSI monatlich auf der Website publiziert.
Zudem überwacht das ENSI automatisch und in Echtzeit die Radioaktivität in der Umgebung der Schweizer Kernkraftwerke unabhängig von den Betreiber mit dem eigenen Messsystem MADUK und stellt diese Daten auf der eigenen Website der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Der Verlauf der Messwerte ohne die mit einem Stern markierten Spitzen (Funktionstests) bestätigt, dass die Abgabelimiten jederzeit eingehalten wurden. Dies geht auch aus den bereits in den Strahlenschutzberichten 2013 und 2014 publizierten Gesamtmengen an jährlichen radioaktiven Abgaben hervor.
Effektive Abgaben im Normalbetrieb werden anders erhoben
Die Gesamtmengen an radioaktiven Abgaben werden nicht mit diesen Messeinrichtungen gemessen, sondern durch Auswertung von Filtern (Aerosole), Molekularsieben (Iod) oder Gaskartuschen, die über eine Sammelperiode (zum Beispiel eine Woche) der Abluft des Kernkraftwerks ausgesetzt wurden. Dadurch werden tiefere Nachweisgrenzen als bei den On-Line-Messungen erreicht, jedoch ist eine zeitliche Auflösung nicht möglich. Das ENSI publiziert monatlich diese Abgaben.
ENSI, EDÖB und Bundesgericht sprachen sich für Veröffentlichung aus
Im November 2014 hatte Greenpeace beim ENSI – gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz – Zugang zu den Abluftdaten am Kamin des KKL für die Zeit vom 1. Januar 2013 bis 1. November 2014 verlangt. Das ENSI teilte damals Greenpeace mit, dass es nicht mehr über diese Daten verfüge und das Kernkraftwerk Leibstadt nicht bereit sei, diese nochmals zu liefern.
Nach der Durchführung eines Schlichtungsverfahrens empfahl der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte EDÖB im Oktober 2015, dass das ENSI die Daten beim KKL beschaffe und veröffentliche. Die Kernkraftwerk Leibstadt AG verlangte daraufhin eine anfechtbare Verfügung vom ENSI und gelangte mit einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, das ihr vollumfänglich Recht gab.
Greenpeace erhob gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im August 2016 Beschwerde beim Bundesgericht. Das Bundesgericht korrigierte das vorinstanzliche Urteil und gab Greenpeace Recht.
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