Die Kernanlagen in der Schweiz sind im Aufsichtsjahr 2016 sicher betrieben worden
In den Kernanlagen ist es im Aufsichtsjahr 2016 zu keiner Schnellabschaltung gekommen. Das letzte Mal war dies im 2011 der Fall. Der sicherheitstechnische Zustand der Anlagen, die im vergangenen Jahr in Betrieb waren, war gut und ihr Betrieb sicher. Zu diesem Schluss kommt das ENSI in seinem Aufsichtsbericht 2016.
In den Kernanlagen ist es im Aufsichtsjahr 2016 zu keiner Schnellabschaltung gekommen. Das letzte Mal war dies im 2011 der Fall. Der sicherheitstechnische Zustand der Anlagen, die im vergangenen Jahr in Betrieb waren, war gut und ihr Betrieb sicher. Zu diesem Schluss kommt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI in seinem Aufsichtsbericht 2016.
Die Kernanlagen, die in Betrieb waren, haben im vergangenen Jahr die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen erfüllt und sind sicher betrieben worden. Es kam zu keinem Vorkommnis, das die Sicherheit von Mensch und Umwelt gefährdet hat.
Im vergangenen Jahr kam es zu keiner ungeplanten Schnellabschaltung der Reaktoren, die in Betrieb standen. Zum Vergleich erfolgten im 2015 vier, im 2014 eine, im 2013 eine und im 2012 wiederum vier Schnellabschaltungen.
Es gibt in jedem Kernkraftwerk eine Reihe von Sicherheitssystemen. Diese stellen sicher, dass die Anlage bei einer Störung möglichst automatisch in einem sicheren Zustand gehalten oder in einen solchen überführt wird und die grundlegenden Schutzziele eingehalten werden. Hierzu gehört auch das Reaktorschutz- und Reaktorschnellabschaltsystem.
Die Reaktorschnellabschaltung wird beim Überschreiten bestimmter Grenzwerte ausgelöst. Sie wird entweder manuell oder automatisch durch das Reaktorschutzsystem vorgenommen. Die Schnellabschaltung beendet die Kernspaltungskettenreaktion und fährt den Reaktor durch das Einfallen oder Einfahren der Steuerstäbe umgehend herunter.
Sicherheitsbewertung der Kernanlagen
Im Rahmen der Sicherheitsbewertung nimmt das ENSI jeweils für die Auslegungsvorgaben, die Betriebsvorgaben, den Zustand und das Verhalten der Anlage sowie den Zustand und das Verhalten von Mensch und Organisation eine zusammenfassende Beurteilung vor. Die Kernkraftwerke Beznau (Block 2), Mühleberg und Gösgen erzielten im Aufsichtsjahr die Bewertungen gut und hoch. Das gilt auch für das Kernkraftwerk Leibstadt, einzig die Auslegungsvorgaben beurteilte das ENSI im Aufsichtsjahr 2016 als ausreichend.
Kernkraftwerk Beznau, Block 1: Für den Block 1 des Kernkraftwerks Beznau verzichtete das ENSI angesichts der noch offenen Bewertung der Befunde am Reaktordruckbehälter im Berichtsjahr 2016 auf eine zusammenfassende Beurteilung.
Kernkraftwerk Beznau, Block 2: Der Block 2 des Kernkraftwerks Beznau erhielt hinsichtlich der Auslegungsvorgaben, des Zustands und Verhaltens der Anlage sowie des Zustands und Verhaltens von Mensch und Organisation die Note gut. Die Betriebsvorgaben hat das ENSI mit einem Hoch bewertet.
Kernkraftwerk Mühleberg: Das ENSI beurteilte die Auslegungsvorgaben und den Zustand und das Verhalten der Anlage mit gut, die Betriebsvorgaben und den Zustand und das Verhalten von Mensch und Organisation mit hoch.
Kernkraftwerk Gösgen: Für die Kriterien Auslegungsvorgaben und Betriebsvorgaben erteilte das ENSI die Bewertung hoch, für den Zustand und das Verhalten der Anlage sowie den Zustand und das Verhalten von Mensch und Organisation ein Gut.
Kernkraftwerk Leibstadt: Für das Kernkraftwerk Leibstadt vergab das ENSI hinsichtlich der Auslegungsvorgaben ein Ausreichend. Ausschlaggebend dafür waren die oxidierten Stellen an Brennstäben, die durch Dryout verursacht worden sind. Das ENSI stufte die sicherheitstechnische Bedeutung des Vorkommnisses gesamthaft als wesentlich für die nukleare Betriebsführung ein. Aus diesem Grund ordnete das ENSI das systematische Auftreten des Dryouts der Stufe 1 der INES-Skala zu. Hinsichtlich der Betriebsvorgaben vergab das ENSI ein Hoch und hinsichtlich des Zustands und des Verhaltens der Anlage sowie des Zustands und des Verhaltens von Mensch und Organisation je ein Gut.
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