Bild: MADUK-Messsonde beim Kernkraftwerk Leibstadt
In der Strahlenschutzverordnung sind die Dosisgrenzwerte für beruflich strahlenexponierte Personen wie auch für die Bevölkerung nach dem Stand der Wissenschaft festgelegt. Diese Grenzwerte gelten für die jährlich akkumulierte Dosis aus allen Quellen und für alle Tätigkeiten pro Person, ausgenommen die Bestrahlungen aus medizinischen Gründen sowie aus nicht beeinflussbaren natürlichen Quellen. Vorbehalten bleibt die Berücksichtigung einer Strahlenexposition durch Radon.
Als zuständige Aufsichtsbehörde prüft das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI, ob bei der Exposition des Personals sowie in der Umgebung von Kernanlagen die gesetzlichen Limiten und die regulatorischen Richtwerte bezüglich des radiologischen Zustands eingehalten werden.
Kontrolle der externen Exposition des Personals
In kontrollierten Zonen von Kernanlagen ist das Tragen eines Dosimeters obligatorisch. Dieses muss auf dem Oberkörper getragen werden und möglichst zur Quelle gerichtet sein. Dadurch akkumuliert das Dosimeter die anfallende Dosis an einem für den Körper repräsentativen Ort. Für die Fälle, bei denen beispielsweise die Finger wesentlich höheren Dosisleistungen ausgesetzt sind als der Rest des Körpers, werden zusätzlich Fingerdosimeter verwendet.
Kontrolle der Inkorporation und der Kontamination
Obwohl die Inkorporation und Kontamination durch verschiedene Massnahmen wie beispielsweise das Tragen von Schutzkleidung grundsätzlich verhindert werden, werden Kernkraftwerkmitarbeiter jedes Mal, wenn sie die kontrollierte Zone verlassen, auf Kontamination überprüft. Dafür gibt es Personenkontaminationsmonitore, in denen die Oberflächenkontamination auf allen Körperstellen gemessen wird.
Zudem wird das Personal durch regelmässige Messungen an einem Triagemessplatz auf mögliche Inkorporationen überwacht. Bei Verdacht auf Inkorporation wird zudem eine gezielte Ganzkörpermessung durchgeführt. Falls gar eine Inkorporation von alpha-emittierenden Radionukliden vermutet wird, müssen sofort Schneuz- oder Spuckproben abgegeben werden, zu einem späteren Zeitpunkt dann Stuhl- und Urinproben. Aus der Analyse dieser Proben kann die Inkorporationsdosis abgeschätzt werden.
Kontrolle der externen Exposition der Bevölkerung
Zur Einhaltung der Dosis der Bevölkerung wurden Limiten für die Ortsdosisleistung ausserhalb von Kernkraftwerken abgeleitet. Das Kernkraftwerk überwacht diese Limiten mittels eigenen Ortsdosimetern. Diese Ortsdosimeter werden in den vom ENSI anerkannten Dosimetriestellen ausgewertet und die Ergebnisse vom ENSI bewertet.
Unabhängig davon führt das ENSI regelmässig eigene Messungen mit hochsensitiven, tragbaren Dosisleistungsmessgeräten am Zaun der Kernanlagen durch.
Jährlicher Strahlenschutzbericht
Im jährlichen Strahlenschutzbericht informiert das ENSI die Öffentlichkeit umfassend über die Strahlendosen von Kernkraftwerkspersonal, die Abgaben radioaktiver Stoffe, die Überwachung der Umweltradioaktivität sowie die Strahlendosen der Bevölkerung. Der Bericht dient als Zusammenfassung der Abgaben im jeweils vergangenen Jahr.
Dies ist der elfte von 14 Teilen der Artikelserie zum Thema Strahlenschutz. Im zwölften Teil geht es um die innerbetriebliche Strahlenschutzorganisation.
Weitere Informationen
- Abgaben der Kernkraftwerke müssen stets gering sein
- Reglement für die Abgabe radioaktiver Stoffe und die Überwachung von Radioaktivität und Direktstrahlung in der Umgebung des Kernkraftwerks Mühleberg – HSK 11/400
- Reglement für die Abgabe radioaktiver Stoffe und die Überwachung von Radioaktivität und Direktstrahlung in der Umgebung des Kernkraftwerks Gösgen – HSK 17/232
- Reglement für die Abgabe radioaktiver Stoffe und die Überwachung von Radioaktivität und Direktstrahlung in der Umgebung des Kernkraftwerks Leibstadt – HSK 12/456
- Reglement für die Abgabe radioaktiver Stoffe und die Überwachung von Radioaktivität undDirektstrahlung in der Umgebung des Kernkraftwerks Beznau – HSK 10/260 Rev. 1
- Reglement für die Abgabe radioaktiver Stoffe und die Überwachung von Radioaktivität und Direktstrahlung in der Umgebung des Zentralen Zwischenlagers Würenlingen (ZZL) – HSK 32/266
- Reglement für die Abgabe radioaktiver Stoffe und die Überwachung von Radioaktivität und Direktstrahlung in der Umgebung des Paul Scherrer Instituts (PSI) – HSK 2/370
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