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Strahlenschutz-Serie: Innerbetriebliche Strahlenschutzorganisation

Die prioritäre Verantwortung für die Sicherheit von Kernanlagen liegt beim jeweiligen Betreiber. Dieser delegiert die Aufgaben im Strahlenschutz an geschultes Personal, deren Ausbildung anerkennungspflichtig ist. Die Aufgaben der Kernanlage und von weiteren Stellen sind klar verteilt.

Bild: Praxisnahe Ausbildung für angehende Strahlenschutzfachkräfte an der Schule für Strahlenschutz des Paul Scherrer Instituts

Die Richtlinie ENSI-G09 für die schweizerischen Kernanlagen des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI stellt Anforderungen an die Betriebsdokumentation der Schweizer Kernanlagen. Dabei sind in einem Strahlenschutzreglement die Strahlenschutz-Aufgaben, darunter die Messung der radioaktiven Abgaben an die Umgebung, vom Betreiber zu regeln.

Innerbetriebliche Strahlenschutzorganisation

Der Strahlenschutz hat in jeder Schweizer Kernanlage hohe Priorität. In jedem Kernkraftwerk gibt es einen beauftragten Strahlenschutz-Sachverständigen, der gesetzliche Vorgaben in betriebsinterne Weisungen umsetzt, die Organisationseinheit Strahlenschutz leitet und die Strahlenschutzplanung genehmigt. Als Stellvertreter sind mindestens drei weitere Personen mit derselben Qualifikation fest angestellt.

Neben den Strahlenschutz-Sachverständigen gibt es meist vier bis sechs Strahlenschutz-Techniker, welche den Strahlenschutz in Teilbereichen der Kernanlage kontrollieren und koordinieren, die Messinstrumentierung auswählen und bedienen sowie Strahlenschutzplanungen erstellen und umsetzen. Die Techniker werden unterstützt durch fünf bis zehn Strahlenschutz-Fachkräfte, die sich um Routineaufgaben kümmern. Während einer Revision werden zudem etwa 10 bis 80 Strahlenschutz-Fachkräfte und -Assistenten temporär angestellt.

Strahlenschutzplanung und -vorbereitung

Bei der Planung des Strahlenschutzes wird aufgrund einer Analyse des Gefährdungspotenzials und einer Dosisabschätzung für das Personal festgelegt, welche Schutz- und Überwachungsmassnahmen eingesetzt werden, um die Expositionen zu begrenzen und zu optimieren. Zur Vorbereitung gehört die Strahlenschutz-Freigabe von Arbeitsplätzen gemäss Anträgen, wobei mit Messungen geprüft wird, ob der radiologische Zustand den getroffenen Massnahmen entspricht.

Die Planung des Strahlenschutzes kommt bei mehreren Gelegenheiten zum Tragen: beim Neubau, bei einer Änderung und beim Rückbau einer Anlage sowie bei dosisrelevanten Tätigkeiten wie einer Funktionsüberprüfung, einer Reparatur oder einer Wartung. Sie erfolgt parallel zur Gesamtprojektplanung, weil der Strahlenschutz Auswirkungen hat auf den Ablauf, die verwendeten Materialien, Werkzeuge, Hilfsmittel, Einrichtungen und Anlagen.

Ausbildung von Strahlenschutzpersonal

Die Strahlenschutzplanung und die vorgesehenen Strahlenschutzmassnahmen können noch so gut durchdacht sein. Letztendlich sind es die Personen, die dafür zuständig sind, die Massnahmen umsetzen.

Personen, die Strahlenschutzaufgaben übernehmen, müssen deshalb eine Ausbildung durchlaufen, deren Kurse durch das ENSI geprüft und anerkannt sind. Diese Ausbildung ist in der Richtlinie ENSI-B13 zur Ausbildung und Fortbildung des Strahlenschutzpersonals definiert.

 

Dies ist der zwölfte von 14 Teilen der Artikelserie zum Thema Strahlenschutz. Im 13. Teil geht es um die Organisation des Strahlenschutzes in der Schweiz.

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