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Strahlenschutz-Serie: Allgemeine Strahlenschutzmassnahmen

Der Strahlenschutz ist in Kernanlagen stark reglementiert. Beim Bau der Anlagen sowie bei der täglichen Handhabung gibt es zahlreiche Massnahmen, welche den Schutz von Personal und Umwelt vor ionisierender Strahlung zum Ziel haben.

Bild: Das Wasser im Brennelement-Becken des Kernkraftwerks Mühleberg dient unter anderem der Abschirmung und der Kühlung der eingelagerten hochaktiven Brennelemente.

Allgemeine Schutzmassnahmen bestehen aus dem Einschluss von radioaktiven Stoffen, der Reduktion des Inventars, der Begrenzung und Optimierung der Dosis sowie aus schutzzielübergreifenden Massnahmen.

Einschluss von radioaktiven Stoffen

Als eine der wichtigsten Strahlenschutzmassnahmen gilt der Einschluss der radioaktiven Stoffe mittels Barrieren. Gemäss der Strahlenschutzverordnung darf in der Schweiz nur innerhalb einer „kontrollierten Zone“ mit offenen radioaktiven Strahlenquellen umgegangen werden. Ausserhalb von kontrollierten Zonen sind radioaktive Stoffe nur innerhalb von zertifizierten Lager- und Transportbehältern zulässig.

Bei allen Strahlenquellen in einer Kernanlage gibt es immer mindestens zwei Barrieren zwischen offenen radioaktiven Stoffen und der Umwelt. Als Barriere gilt unter anderem die Umschliessung der kontrollierten Zone und die Unterdruckhaltung in den Räumen der kontrollierten Zone inklusive der Isolationskomponenten (Ventile, Rückschlagklappen etc.) sowie Filter und Schleusen.

Reduktion des Aktivitätsinventars

Eine weitere Massnahme zur Begrenzung der Exposition ist die Reduktion des Aktivitätsinventars auf das Notwendigste. Konkret werden radioaktive Stoffe im Primärkreislauf laufend mittels Filter entfernt und radioaktive Abfälle möglichst rasch in lagerfähige Gebinde eingepackt und sicher gelagert. Auch wird streng darauf geachtet, dass kein aktivierbares Material in Kontakt mit dem Primärkühlmittel kommt. Des Weiteren hat die regelmässige Reinigung von radioaktiven Verschmutzungen der Gebäude, Systeme und Werkzeuge, die sogenannte Dekontamination, zum Ziel, die radiologischen Gefahren zu reduzieren.

Begrenzung und Optimierung der Dosis

Es gibt quellen- sowie personenbezogene Massnahmen zur Begrenzung der externen Strahlenexposition:

  • Zu quellenbezogenen Massnahmen gehören die Abschirmung von Quellen und radioaktiven Systemen sowie die Absperrung von Räumen und Bereichen mit potentiell hoher Dosisleistung.
  • Zu personenbezogenen Massnahmen gehören die Minimierung der Aufenthaltszeit und die Maximierung des Abstands zu Strahlenquellen, beispielsweise durch den Einsatz ferngesteuerter oder verlängerter Werkzeuge.

Zur Verhinderung der Inkorporation und der Personenkontamination muss innerhalb der kontrollierten Zone Schutzkleidung getragen werden und das Essen, Trinken und Rauchen ist verboten.

Schutzzielübergreifende Massnahmen

Kernaufgaben des Strahlenschutzes ist die Planung, Vorbereitung, Anwendung, Kontrolle und Dokumentation von Strahlenschutz- und Überwachungsmassnahmen. Dabei wird unterschieden zwischen generischem und operationellem Strahlenschutz.

Zum generischen Strahlenschutz gehören Massnahmen, die beim Bau der Kernanlage eingeplant und festinstalliert oder in allgemein verbindlichen Weisungen festgelegt wurden. Zum operationellen Strahlenschutz gehören temporäre Massnahmen, die für Routine- oder spezielle Tätigkeiten zusätzlich getroffen werden müssen.

Des Weiteren braucht es in den Kernanlagen eine ausreichend personell ausgestattete Strahlenschutz-Organisation. Die Aus- und Weiterbildung des Strahlenschutzpersonals wird durch das ENSI beaufsichtigt.

 

Dies ist der zehnte von 14 Teilen der Artikelserie zum Thema Strahlenschutz. Im elften Teil geht es um die radiologische Überwachung von Kernkraftwerken.

 

Dieser Artikel wurde am 2. August 2017 aktualisiert.  

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