Mitte 2014 hatten die Kernkraftwerke Beznau, Gösgen, Leibstadt und Mühleberg den ersten Teil der Dokumente zur Beherrschung von extremen Wetterbedingungen beim ENSI eingereicht.
Diese deckten die Gefahren von extremen Winden, Tornados, Starkregen auf dem Anlagenareal und Schneehöhen ab. Die Werke erfüllten damit Forderungen des ENSI im Rahmen des Aktionsplans Fukushima 2014.
Die Gefahren durch extreme Wetterbedingungen gehören zu den acht Schwerpunkten des Aktionsplans für das Jahr 2014. Das ENSI setzt damit weitere Empfehlungen zu den Lessons Learned nach Fukushima um.
Grundlage für die Nachweise bilden unter anderem die Gefährdungsannahmenverordnung des UVEK, die ENSI-Richtlinien zur deterministischen und probabilistischen Sicherheitsanalyse (ENSI-A01 und ENSI-A05) und der IAEA Safety Standard SSG-18 „Meteorological and Hydrological Hazards in Site Evaluation for Nuclear Installations“.