Das Kernenergiegesetz stellt die Beschädigung von Vorrichtungen in einer Kernanlage, die für die nukleare Sicherheit oder Sicherung wesentlich sind, unter Strafe. „Wir sind nach gründlicher Abwägung zum Schluss gekommen, dass wir deshalb verpflichtet sind, die Fälle Beznau und Leibstadt zur Anzeige zu bringen“, erklärt ENSI-Direktor Hans Wanner.
Beschädigungen durch Greenpeace-Aktivisten in Beznau
Am 5. März 2014 hatten Greenpeace-Aktivisten widerrechtlich den Zaun um das Kernkraftwerk Beznau überstiegen und dabei Drähte des sicherungsrelevanten Zauns durchschnitten. Einzelne Aktivisten bestiegen darauf das Reaktorgebäude und bohrten Löcher in den Beton des Sekundärcontainments.
Unsachgemässe Montage von Feuerlöschern in Leibstadt
Im Kernkraftwerk Leibstadt wurden im November 2008 Handfeuerlöscher montiert. Zur Befestigung von zwei Feuerlöschern wurden unkorrekterweise sechs wanddurchdringende Löcher in die Stahlhülle des Primärcontainments gebohrt. Die Löcher waren verdeckt und wurden am 24. Juni 2014 entdeckt.
In beiden Fällen handelt es sich um Vorkommnisse von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung. Für das ENSI haben sich bei den Vorgängen in Leibstadt und Beznau jedoch Anhaltspunkte ergeben, dass die Strafbestimmungen des Kernenergiegesetzes verletzt worden sein könnten.
Das ENSI kann keine weiteren Auskünfte zur eingereichten Strafanzeige geben.