„Ein solches Vorkommnis darf nicht passieren“, betont Georg Schwarz, Leiter des Aufsichtsbereichs Kernkraftwerke des ENSI. Der Fehler weist auf ein bedeutendes Defizit im organisatorischen Bereich hin. Die Bohrungen sind wanddurchdringend und stellen somit eine Beschädigung des Primärcontainments dar. Die Bohrungen konnten mit einer provisorischen Reparatur sofort abgedichtet werden.
Das ENSI hat sich vergewissert, dass das Primärcontainment des Kernkraftwerks Leibstadt bei einem Störfall seine Funktion aufrechterhält.
Georg Schwarz erklärt: « Wir haben die provisorische Reparatur akzeptiert mit der Auflage, dass eine definitive Lösung bis 18. Juli 2014 zur Verfügung steht. Das Kernkraftwerk Leibstadt muss sonst abgeschaltet werden. » Es ist wegen dem Vorkommnis zu keiner Kontamination der Umgebung gekommen.
Das Kernkraftwerk Leibstadt hat nachgewiesen, dass
- die Strukturintegrität des Primärcontainments unter Berücksichtigung der Bohrungen gegeben ist,
- dank der provisorischen Reparatur die zulässigen Leckraten nicht erreicht werden,
- die provisorische Reparatur störfallfest ist,
- die zulässigen Dosisgrenzwerte unter konservativen Annahmen nicht erreicht werden.
Das Kernkraftwerk Leibstadt hat das Ereignis mit der Stufe 1 auf der international gebräuchlichen Bewertungsskala INES (Stufen 0 bis 7) registriert. Die Ursache wird vom ENSI bei der Vorkommnisbearbeitung analysiert. Ursachen und Verbesserungsmassnahmen werden dabei geklärt. Das ENSI wird am Schluss dieses Prozesses die Ergebnisse seiner Analyse veröffentlichen.