Der Fehler erfolgte am 23. April 2005 beim Beladen von Brennelementen in den Reaktor. Eines der Brennelemente wurde in den Reaktorkern eingesetzt, als zwei Steuerstäbe noch nicht eingefahren waren. Dies steht im Widerspruch zur sogenannten Technischen Spezifikation. Eine Gefahr bestand dadurch weder für das Personal noch für die Umgebung, weist aber auf Mängel bei der korrekten Umsetzung von Vorschriften hin.
Das Vorkommnis wurde von Mitarbeitern der Qualitätssicherung des Kernkraftwerks Leibstadt (KKL) wenig später festgestellt. Das Werk hat den Fehler nach dem Erkennen vorschriftsgemäss und umgehend an die HSK gemeldet. Die HSK hat die Situation vor Ort inspiziert, das Vorkommnis analysiert und es in die INES-Stufe 1 eingeteilt (INES ist die international gebräuchliche Störfallbewertungsskala mit den Stufen 0 bis 7).
Auf dem automatischen Fernüberwachungsnetz (Maduk) der HSK in der Umgebung des KKL wurden keine erhöhten Werte der Dosisleistung (Radioaktivität) festgestellt. Bei dem Vorkommnis trat keine Radioaktivität an die Umgebung aus.