Überwachung
Dass die Dosisgrenzwerte für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kernanlagen sowie für die umliegende Bevölkerung eingehalten werden, wird strahlenschutztechnisch überwacht. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kernanlagen müssen Personendosimeter tragen, die von akkreditierten Stellen wie beispielsweise der Suva oder dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) monatlich ausgewertet werden. Neben der Personendosis werden mit spezifischen Messgeräten laufend auch die radiologischen Bedingungen in und um die Kernanlagen kontrolliert.
Als zuständige Aufsichtsbehörde prüft das ENSI, ob bei der Exposition des Personals sowie in der Umgebung von Kernanlagen die gesetzlichen Limiten und die regulatorischen Richtwerte eingehalten werden.
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