Der Verlauf der Messwerte bestätigt, dass die Abgabelimiten jederzeit eingehalten wurden. Dies geht auch aus den monatlich publizierten Gesamtmengen an radioaktiven Abgaben hervor.
Radioaktive Edelgase:
Die Messwerte liegen im Mittel in der Grössenordnung der doppelten Nachweisgrenze von 2.50E+09 Bq/h.
Radioaktive Aerosole:
Die Messwerte liegen im Mittel in der Grössenordnung der vierfachen Nachweisgrenze von 8.90E+04 Bq/h.
Radioaktives Iod:
Die Messwerte liegen im Mittel in der Grössenordnung der doppelten Nachweisgrenze von 2.00E+05 Bq/h.
Erklärungen zu den Spitzenwerten und dem Verlauf:
Alle registrierten Spitzenwerte sowie der Verlauf der Kurven repräsentieren das Test- und Betriebsgeschehen innerhalb des betrachteten Zeitintervalls und bedeuten allenfalls Kleinstabgaben, weit unterhalb der behördlichen und gesetzlichen Strahlenschutzwerte. Erwähnenswert sind jedoch die erhöhten Edelgas-, Aerosol- und Jodmesswerte am 30.04.2023: Während dem Abfahren für die Jahreshauptrevision 23 wurde eine radiologisch unbedeutende Menge an radioaktiven Stoffen an die Umwelt abgegeben.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass alle festgestellten Effekte radiologisch unbedeutend sind.