Notfallschutz
Der Notfallschutz hat zum Ziel, die betroffene Bevölkerung und deren Lebensgrundlagen zu schützen und die Auswirkungen eines Ereignisses, bei dem Radioaktivität freigesetzt wird bzw. nicht ausgeschlossen werden kann, zu begrenzen. Die Aufgaben der Stellen beim Bund, den Kantonen, Regionen und Gemeinden sowie bei den Betreibern von Kernanlagen sind in der Notfallschutzverordnung geregelt.
Die Ziele des Notfallschutzes gemäss Notfallschutzverordnung sind:
- die betroffene Bevölkerung und ihre Lebensgrundlagen zu schützen;
- die betroffene Bevölkerung zeitlich begrenzt zu betreuen und mit dem Nötigsten zu versorgen;
- die Auswirkungen eines Ereignisses zu begrenzen.
Um jede Kernanlage werden zwei Zonen festgelegt:
Zone 1 umfasst ein Gebiet, in dem bei einem schweren Störfall eine Gefahr für die Bevölkerung entstehen kann und Schutzmassnahmen sofort erforderlich sind.
Die Zone 2 schliesst an die Zone 1 an und umfasst ein Gebiet, in dem bei einem schweren Störfall eine Gefahr für die Bevölkerung entstehen kann, die Schutzmassnahmen erfordert.
Das ENSI führt die Zonenpläne als minimales Geodatenmodell «Zonenpläne für die Notfallplanung» (GeoIV Identifikator 178, Download als ZIP-Datei). Sie sind auch auf dem Geoportal des Bundes veröffentlicht.
Die für den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen beteiligten Notfallschutzpartner sind:
- die Betreiber von Kernanlagen,
- das ENSI,
- weitere Bundesstellen, unter anderem:
- die Kantone,
- die Regionen und Gemeinden.