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Vorsorge

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  • Artikel, News

    Trinkwasser vor radioaktiver Kontamination geschützt

    Die bestehenden Abläufe im Notfallschutz reichen bei einem Extremereignis in einem Schweizer Kernkraftwerk aus, um das Trinkwasser zu schützen. Dies geht aus den verschiedenen Abklärungen hervor, die auf Grund von Anfragen aus dem Parlament und von Trinkwasserwerken sowie im Rahmen des Aktionsplans Fukushima des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI durchgeführt wurden.

  • Artikel, News

    Beurteilung der Gefährdung durch Extremhochwasser der Aare: Hauptstudie lanciert

    Seit 2013 arbeitet das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI mit dem Bundesamt für Umwelt BAFU, dem Bundesamt für Energie BFE sowie dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS im Rahmen des Projekts EXAR zusammen. Das Ziel dieses Projekts ist es, einheitliche und kohärente Gefährdungsgrundlagen für extreme Hochwasserereignisse an der Aare, wie sie alle 10’000 Jahre einmal vorkommen können, auszuarbeiten.…

  • Notfallschutz
    Artikel, News

    Nicht-nukleare Gefahrenstoffe behindern Notfallmassnahmen in Kernkraftwerken nicht

    Das ENSI konnte sich davon überzeugen, dass nicht-nukleare Gefahrenstoffe die Notfallmassnahmen in Schweizer Kernkraftwerken im Fall eines Unglücks nicht beeinträchtigen. Damit konnte ein weiterer Prüfpunkt aus dem Aktionsplan Fukushima abgeschlossen werden.

  • Artikel, News

    ENSI modelliert die Aktivitätskonzentrationen im Regenwasser bis 100 Kilometer Entfernung nach einem KKW-Unfall

    Der Kanton Basel Stadt erwägt für den Fall einer starken Kontamination des Rheins die Grundwasseranreicherung durch Rheinwasser mit einer Flusswasserentnahme aus der Wiese zu ergänzen. Infolge des deutlich kleineren Einzugsgebiets stellte der Kanton die Frage nach der potentiellen Gefährdung durch kontaminierten Regen bei einem KKW-Unfall. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI hat die Aktivitätskonzentrationen im Regenwasser bis…

  • Artikel, News

    BABS: Gesamtnotfallübung 2015 erfolgreich durchgeführt

    In den vergangenen zwei Tagen hat das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI an der Gesamtnotfallübung 2015 teilgenommen. Dabei hat es die eigenen Prozesse und die Zusammenarbeit mit den Notfallschutzpartnern überprüft.

  • Artikel, News

    ENSI berücksichtigt Gefährdungsmodell 2015 des Schweizerischen Erdbebendienstes SED

    Bis Ende dieses Jahres wird das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI zur Erdbebengefährdungsanalyse der Betreiber der Kernkraftwerke Stellung nehmen und die Gefährdungen festlegen. Dabei wird die Nuklearaufsichtsbehörde auch das neue Erdbebengefährdungsmodell 2015 des Schweizerischen Erdbebendienstes SED berücksichtigen.

  • Artikel, News

    Vorgehen des ENSI bei Störfallbeurteilung wird breit gestützt

    Drei Organisationen der Antiatombewegung werfen dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI vor, die Schweizerische Gesetzgebung falsch anzuwenden. Dies trifft nicht zu. Das Vorgehen der Nuklearaufsichtsbehörde wird von verschiedenen Bundestellen sowie weiteren Fachgremien gestützt.

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    Das Zonenkonzept für den Notfallschutz um Kernkraftwerke wird angepasst

    Die Radien der Zonen 1 und 2 um die Kernkraftwerke sollen unverändert bleiben. Hingegen sollen bei den Sektoren Vereinfachungen erfolgen. Dies sieht das neue Notfallschutzkonzept vor, das der Bundesrat zur Kenntnis genommen hat. Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI hatte im Auftrag des Bundesrates das bestehende Zonenkonzept für den Notfallschutz überprüft. Die…

  • Artikel, News

    ENSI und KNS regeln den Umgang mit Empfehlungen zu Gutachten neu

    Die Kommission für nukleare Sicherheit KNS speist ab sofort Stellungnahmen zu Gutachten des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI gemäss einer neu unterzeichneten Vereinbarung direkt bei der Aufsichtsbehörde ein. Das ENSI nimmt diese in ihr Gutachten auf. Dies haben KNS und ENSI vereinbart und folgen damit einer Empfehlung der IRRS-Mission von 2011.